22) Ist eine Zwangsversteigerung 2 Wochen vor dem Termin abzuwenden?

Das Gute vorweg: Ja, das ist möglich. Jedoch sinkt die Wahrscheinlichkeit auf ein gutes Ende mit jedem Tag den ein Versteigerungstermin näher rückt. Dementsprechend ungünstig stehen Ihre Chancen 14 Tage vor einem Versteigerungstermin. Eine wichtige Voraussetzung zur Abwendung liegt darin, dass Sie die finanziellen Mittel besitzen um die Chancen zu ergreifen, die sich bieten. Ich gebe Ihnen die erfolgversprechendsten Möglichkeiten an die Hand. Doch wie bereits erwähnt stehen Ihre Aussichten nicht gut, und so möchte ich ihnen auch anführen, aus welchen Gründen ein Misserfolg eintreten Mehr lesen... →

21) Darf der Zwangsverwalter in mein Haus?

Ob der Zwangsverwalter in Ihr Haus darf entscheiden zunächst einmal nur Sie. Obwohl Sie nun rechtlich gesehen die Verfügung über Ihr Grundstück verloren haben, sind Sie durch Artikel 13 im Grundgesetz geschützt, welcher Ihnen die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Das bedeutet, dass der Zwangsverwalter nicht einfach so Ihre Schlösser knacken und Ihre Wohnung oder Ihr Haus betreten darf. Ob dies auch so bleibt, kommt es einzig auf Ihr Verhalten an. Denn das Amtsgericht kann nach §25 ZVG Maßregeln anordnen, die Sie in Ihren verbliebenen Rechten Mehr lesen... →

20) Was passiert nach der Begutachtung meiner Immobilie?

Die Begutachtung Ihrer Immobilie stellt den bedeutendsten Schritt in der Vorbereitung Ihrer ersten Zwangsversteigerungstermins dar. Anhand des Verkehrswertes bemessen sich die Höhe des zehnprozentigen Bieterschecks und der Beschwerdewert Ihres Verfahrens. Direkt nach der Begutachtung geschieht erst einmal wenig. Ein Sachverständiger benötigt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen bis er das Gutachten auf Papier gebracht hat. Danach wird es Ihnen durch das Gericht zur Verfügung gestellt. Dies geschieht entweder durch direkte Zusendung des Dokuments oder über einen brieflichen Hinweis, dass das Dokument im Amtsgericht Mehr lesen... →

19) Darf ein Sachverständiger Fotos vom Haus machen?

Im Rahmen der Bewertung Ihrer Immobilie darf der Sachverständige Fotoaufnahmen von Ihrem Grundstück machen. Selbst, wenn Sie ihm den Zutritt in Ihr Gebäude oder gar auf das Grundstück verbieten, ist er nicht daran gehindert eine Aufnahme von der anderen Straßenseite aus zu machen. Letztendlich schmälert eine ungenügende Fotodokumentation den Erfolg in der Zwangsversteigerung, da man als Bietinteressent nur ungern die Katze im Sack kauft. Man kann Sie auch nicht dazu zwingen, dem Gutachter Aufnahmen von den Innenräumen zu ermöglichen. Ob Sie ihn reinlassen oder nicht, Mehr lesen... →

18) Kann ein Zwangsverwalter einen Mietvertrag abschließen?

Wenn einer Ihrer Gläubiger die Zwangsverwaltung beantragt hat, verfolgt er das Ziel aus den Mieterträgen Ihrer Immobilie die offene Schuld zu begleichen. Ein Zwangsverwalter ist demnach befugt Ihre Immobilie zu vermieten. Selbstverständlich nur den Teil des Gebäudes, der von Ihnen nicht bewohnt wird. Darüber hinaus ist für Sie auch folgende Information wichtig: Sie müssen für Ihre eigenen Lebensräume keine Miete bezahlen. Auch keine Nutzungsentschädigung! Für Ihre Mieter ist der Zwangsverwalter der erste Ansprechpartner, wenn es um Mietersorgen wie Schäden geht. Das bedeutet auch, dass der Mehr lesen... →

17) Welche Bank hilft in der Zwangsversteigerung?

Ich möchte diese Frage dazu nutzen, ein generelles Problem der Bank, die Ihnen helfen soll, zu erklären und sogleich etwas „Systemkritik“ üben. Diese Erläuterung habe ich im Ansatz bereits in meinem Artikel Irrtümer über Familien in der Zwangsversteigerung beschrieben. In der Zeitung und vielen Internetblogs ist man der festen Überzeugung, dass sich Banken ihr Geld per Knopfdruck schaffen können. Häufig wird jedoch ein wichtiger Faktor nicht berücksichtigt: die Eigenkapitalunterlegung von Kreditengagements zur Risikoabsicherung. Das bedeutet, dass nach der Solvabilitätsverordnung jedes Darlehen mit einem bestimmten Prozentsatz Mehr lesen... →

16) Wann kommt es im Zwangsversteigerungsverfahren zu einem 3. Termin?

16) Wann kommt es im Zwangsversteigerungsverfahren zu einem 3. Termin?   Ein dritter Termin ist eher bei baufälligen Immobilien außerhalb von Städten und deren Umland üblich. Dort benötigt es etwas mehr Zeit bis sich ein Käufer findet. So ist es häufig so, dass der erste Termin ergebnislos verstreicht und das Verfahren vom Gericht nach §77 ZVG eingestellt wird. Der folgende Termin wird vor Ende der Bietzeit von dem bestrangig betreibenden Gläubiger nach §30 ZVG eingestellt. Doch auch als Immobilienbesitzer in begehrten Lagen ist es möglich Mehr lesen... →

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