Vor Gericht ist ein Gutachten erst angenommen, wenn mit dessen Hilfe ein rechtskräftiger Verkehrswert beschlossen wurde. In diesem wichtigen Verfahrensschritt können Sie die meiste Zeit im gesamten Versteigerungsverfahren gewinnen, wenn Sie richtig handeln und ein wenig Unterstützung haben. Bis es angenommen ist, durchläuft ein Gutachten in der Erstellung verschiedene Phasen.
Zunächst ergeht ein sogenannter Beweisbeschluss des Gerichts indem der Sachverständige namentlich ausgewählt und berufen wird. Darin finden Sie auch den Umfang seines zukünftigen Auftrages.
Zwei bis drei Wochen später haben Sie bereits Post vom Gutachter im Briefkasten. Er schlägt Ihnen einen Termin zur Ortsbesichtigung vor. Dieser sollte mindestens vierzehn Tage nach dem Erhalt des Briefes angesiedelt sein.
Am Tag der Besichtigung ist der Sachverständige nur ein bis zwei Stunden vor Ort. Er begeht mit Ihnen die Immobilie und macht Fotoaufnahmen.
Danach dauert es in der Regel bis zu 6 Wochen ehe das Dokument fertiggestellt ist. Nun werden Sie von dem Gericht benachrichtigt, dass das Gutachten fertiggestellt ist und im Gericht abgeholt werden kann. In seltenen Fällen wird es Ihnen sogar direkt zugesendet.
Man gibt Ihnen nun eine rund dreiwöchige Stellungnahmefrist. Sie sollten nun das Gutachten gründlich durchgehen und die offensichtlichsten Fehler beanstanden. Doch verfallen Sie keinesfalls in einen „Meckermodus“. Wenn das Gericht erkennt, dass Sie offensichtlich auf Zeit spielen wollen, wird man ganz schnell die Akte schließen und Sie haben zumindest während der Stellungnahmefrist keine Möglichkeit mehr gegen das Gutachten vorzugehen.
Die nächste Möglichkeit ergibt sich dann nach Erlass des Beschlusses über den Verkehrswert. Das Gericht schließt sich in nahezu allen Fällen dem Ergebnis des Gutachters an und übernimmt seinen ermittelten Wert in seinen Beschluss.
Sie haben nun eine weitere Möglichkeit gegen das Gutachten und das Ergebnis vorzugehen. Man wird sich dann am Landgericht mit Ihren Anmerkungen beschäftigen. Erst wenn auch das Landgericht zu einer endgültigen Entscheidung kommt, ist die Phase der Gutachtenerstellung abgeschlossen.
Wenn Sie gutachterlich betreut werden, kann das gesamte Procedere durchaus ein Jahr und länger dauern.