Widerspruch! Die Rechtsmittel im Versteigerungsverfahren

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wichtiges vorab
  2. Widerspruch: Die Rechtspfleger-Erinnerung § 11 RPflG
  3. Widerspruch: Die Vollstreckungs-Erinnerung § 766 ZPO
  4. Widerspruch: Die Vollstreckungsabwehrklage § 767 ZPO
  5. Die Drittwiderspruchsklage § 771 ZPO
  6. Die Beschwerde § 567 ff ZPO
  7. Stillstand im Gericht: Befangenheitsantrag nach §42 ZPO
  8. Die Dienstaufsichtsbeschwerde
  9. Kostenlos: wir prüfen, welche der vorgenannten Rechtsmittel in Ihrem Fall Erfolg versprechen. Rufen Sie an!

Bei einem Zwangsversteigerungsverfahren müssen Sie als Betroffene nicht hilflos dabei zusehen, dass Ihnen Ihr Haus abgenommen wird. Es gibt eine Vielzahl an rechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten, die in Ihrer individuellen Situation angebracht sein können. Eine Übersicht über die wichtigsten Widerspruchsmöglichkeiten gibt dieser Artikel. Dabei lasse ich aber bewusst die Anhörungsrüge, die Verfassungsbeschwerde, die EuGH-Beschwerde und die Petition aus, da diese in einem gesonderten Artikel behandelt werden.

Wichtiges vorab

Die Gerichte haben die Aufgabe Ihr eingelegtes Rechtsmittel rechtskonform zu interpretieren. Wenn Sie also nicht den richtigen Begriff verwenden, stellt dies erst einmal kein Problem dar. Die erfahrenen Rechtspfleger erkennen aus dem Inhalt, was Sie angreifen möchten und werden es richtig deuten.

Widerspruch: Die Rechtspfleger-Erinnerung § 11 RPflG

Eine Erinnerung gegen den Rechtspfleger greift die Entscheidungen an, die der Rechtspfleger beschlossen hat. Mittlerweile ist dafür die sofortige Beschwerde das richtige Mittel. Darauf werden Sie hingewiesen. Sollte kein Hinweis ergangen sein, bedeutet das in den meisten Fällen, dass der Beschluss nicht anfechtbar ist. Dann ist der Zeitpunkt für die Rechtspfleger-Erinnerung gekommen. Falls der Rechtspfleger Ihren Widerspruch zurückweist, entscheidet ein Richter über Ihren Vortrag.

Widerspruch: Die Vollstreckungs-Erinnerung § 766 ZPO

Nach § 766 ZPO können Sie die Vollstreckungserinnerung einlegen, wenn gegen Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vollzogen werden, ohne dass Sie vorher zu diesem Sachverhalt befragt wurden. Dies ist regelmäßig bei der Anordnung zur Zwangsversteigerung der Fall. Ebenso ist dies möglich, wenn ein neuer Gläubiger Ihrem Zwangsversteigerungsverfahren beitritt. Bedenken Sie, dass Sie mit einer Vollstreckungserinnerung nicht gegen die ursprüngliche Forderung Ihres Gläubigers vorgehen können, sondern gegen formelle Voraussetzungen in Ihrem Versteigerungsverfahren.

Widerspruch: Die Vollstreckungsabwehrklage § 767 ZPO

Wenn Sie jedoch generell die Forderung Ihrer Gläubiger in Art und Höhe anzweifeln, können Sie das über eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO tun. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Forderung des Gläubigers noch nie bestanden hat (das betrifft meistens private Gläubiger), oder schon lange erledigt ist oder dem Gläubiger schon lange nicht mehr zusteht. Relevant wird dieses Rechtsmittel auch im Verteilungstermin, wenn von dem Versteigerungserlös Geld an einen Gläubiger fließen soll und Sie damit ganz und gar nicht einverstanden sind. Da für diese Klage in der Regel nicht Ihr Amtsgericht zuständig ist, wird dieses Ihr Verfahren solange einstellen, bis das andere Gericht über Ihre Klage entschieden hat. Hat Ihr Widerspruch Erfolg, wird das Versteigerungsverfahren gegen Ihren Gläubiger eingestellt.

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Die Drittwiderspruchsklage § 771 ZPO

Wie die Vollstreckungsabwehrklage wendet sich die Drittwiderspruchsklage gegen die Forderung eines Gläubigers selbst. Jedoch sagt der Name es schon aus: diese Klage ist für Ihre Bekannten und Verwandten, die von Ihrer Versteigerung materiellen Schaden erleiden würden. Beispielsweise wenn Ihre Küche gar nicht Ihnen, sondern Ihren Eltern oder Kindern gehört. Dann würde eine Versteigerung inklusive Küche, ebendiese schädigen.

Die Beschwerde § 567 ff ZPO

Im Zwangsversteigerungsverfahren ist mit diesem Rechtsmittel grundsätzlich die sofortige Beschwerde damit gemeint. Das bedeutet auch, dass dieses Rechtsmittel spätestens 14 Tage nach der Zustellung der Entscheidung, die Sie anfechten wollen, eingereicht werden muss. Um nicht zu sehr in rechtliche Details zu verfallen, können Sie sich folgende Handlungen merken, wogegen diese sofortige Beschwerde möglich ist:

  • die Anordnung der Zwangsversteigerung
  • die Aufhebung der Zwangsversteigerung
  • die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung
  • die Fortsetzung der Zwangsversteigerung, nachdem diese eingestellt war
  • die Festsetzung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie
  • die Erteilung des Zuschlages nach dem Versteigerungstermin

Sie müssen eine Beschwerde auch nicht schriftlich abgeben, sondern können das auch mündlich und zu Protokoll direkt im Amtsgericht erledigen. Der Rechtspfleger hat Ihre Beschwerde dann kritisch zu prüfen und dem Landgericht vorzulegen, wenn er Ihrem Vorbringen nicht zustimmt. Dabei kann er auch eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Verhandlung anordnen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit die Beschwerde zurückzunehmen, was aus Kostengesichtspunkten anzuraten ist, wenn Sie Ihr Ziel auch ohne den Widerspruch vor dem Landgericht erreicht haben.

Stillstand im Gericht: Befangenheitsantrag nach §42 ZPO

Der Befangenheitsantrag ist ein Rechtsbehelf mit dem Sie im Zwangsversteigerungsverfahren den Arbeitsablauf des Gerichts empfindlichst stören können. Sobald dieser Antrag gestellt wurde, darf der Abgelehnte so lange nicht mehr in Ihrem Verfahren tätig werden, bis rechtskräftig darüber entschieden wurde, ob er nun befangen ist, oder nicht.
Das wirkt sich auf eine Vielzahl an Vorgängen während eines Zwangsversteigerungsverfahrens aus. Meist zum Positiven für den Antragsteller.
Ich habe Ihnen die wichtigsten Fakten, sowie die wichtigsten Urteile in Bezug auf Befangenheitsanträge in ein kleines PDF gepackt, das Sie runterladen können, indem Sie Ihre Emailadresse eintragen und auf den orangenen Schalter drücken.
Wie immer auf meiner Webseite gilt: Ihre Emailadresse wird von mir nicht weitergegeben, garantiert! ->Impressum

Die Dienstaufsichtsbeschwerde

Diesen Rechtsbehelf können Sie jederzeit während Ihrem Zwangsversteigerungsverfahren einlegen. Sie kann gegen den Rechtspfleger, den Richter, Berichterstatter, die ganze Kammer des Landgerichts und jeden gerichtet werden, der im Auftrag des Gerichts tätig ist. So zum Beispiel auch der Sachverständige, der Ihre Immobilie bewertet. Weitere Strategien gegen einen Sachverständigen finden Sie auch in meinem Ratgeber zur Hilfe in der Zwangsversteigerung. Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde greifen Sie direkt die handelnde Person an und nicht eine der Entscheidungen, die durch diese Person getroffen wurden. Falls sich also jemand von Ihrem Gericht im Ton vergreift, können Sie dies nutzen.

Kostenlos: wir prüfen, welcher der vorgenannten Rechtsmittel Erfolg haben kann!

Jan Brendel, Autor

Seit vielen Jahren arbeite ich erfolgreich mit Herrn Rechtsanwalt Schindler zusammen. Als Leser meines Ratgebers haben Sie die Möglichkeit sich eine juristische Meinung einzuholen, ob in Ihrem Fall ein Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt, und ob dieser Erfolg haben kann. Kostenlos.

Stefan Schinder, Rechtsanwalt

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Ihr Jan Brendel, Autor zwangsversteigerungs-ratgeber.de


3 thoughts on “Widerspruch! Die Rechtsmittel im Versteigerungsverfahren

  • Pingback: Die Allzweckwaffe in der ZV: der Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO

  • Pingback: Frage: wie lebt es sich in der Zwangsversteigerung?

  • Kuehle Gundula

    Danke für Ihr ermunterndes Angebot, aber ich habe das Gefühl, dass ich von den
    gesetzen überrannt werde, schon d.Möglichkeit der Bank sich im grundbuch ohne
    eine Vornachricht….eintragen zu dürfen
    per Zwangsversteigerung…und das Gericht als Handlanger den Zw.verwalter……einsetzt
    ohne einen cent Schuld…..im status präsens,
    ich denke, sie wollen kurzen Prozess machen!!!!!!!
    und es gibt soviele Hausinteressenten, beste Zeiten für gewissenlose vom Staat
    unterstützte Banken, auch noch d.Altersvorsorge d.Klienten zu stehlen, Bausparverträge zu kündigen, da bessere Bedingungen von damals eben jetzt nicht mehr ins Konzept
    d.Banken passen!!!!!!!!ich weis jetzt,

    wie sich Landenteignete z.B.in China oder Sowietunion fühlen müssen……
    wenn sogar die Rechtsanwältin das letzte Angebot zu meiner rettung im Schreibtisch
    verschwinden lässt, nur damit ich dann im …Schadenfall wieder vor Ihrer matte stehe..
    und diese Dame auch noch ein Honorar verlangt gegen d. Zwverstg.
    wie kann ich diese Person rechtlich belangen, sie hat jetzt mein leben komplett auf den
    Kopf gestellt!!!!!abgesehen von der Zeit, die ich investieren muss trotz meiner
    Berufstätigkeit u. ohne Versicherung!!!!!!
    bitte kurze und auf den Punkt gebrachte Anweisungen und umsetzbare Ideen,
    danke im Voraus

    es grüsst Sie sehr herzlich Frau Gundula K.
    ich werde die Öffentlichkeit einschalten, wenn alles nichts hilft!!!!!!

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