1) Wie man den Widerspruch gegen das Gutachten richtig formuliert

Zunächst einige Worte über jegliche Form an Anträgen, die an das Gericht gestellt werden.
Da Betroffene im Regelfall nicht anwaltlich vertreten werden, sind keine allzu hohen Formerfordernisse zu erfüllen, damit das Gericht einen Antrag als solchen akzeptiert.

Und dennoch gibt es einige naheliegende Angaben, die Sie unbedingt in Ihrem Schriftsatz haben müssen. Zunächst ist da das Amtsgericht zu nennen und im gleichen Atemzug das Aktenzeichen Ihres Zwangsversteigerungs-Prozesses.

Ebenso wichtig ist das Datum des Schriftsatzes. Es mutet etwas seltsam an, wenn ein Schreiben ohne Datum vorliegt.

Nun müssen Sie in der Überschrift des Schriftsatzes angeben, wogegen Sie Beschwerde/Widerspruch oder Erinnerung einlegen wollen. Benennen Sie den Beschluss oder die Amtshandlung gegen die sich der Schriftsatz richtet. Benennen Sie auch unbedingt das Datum, wann Sie den Schriftsatz vom Gericht erhalten haben. Es ist das Datum auf dem gelben Briefumschlag. Denn ab diesem Datum werden die Fristen gezählt, die das Gericht Ihnen benennt.

In diesem Fall geht es nun um einen Widerspruch gegen ein gerichtliches Gutachten beziehungsweise gegen den Verkehrswertbeschluss.

Benennen Sie jegliche Punkte, mit denen Sie nicht einverstanden sind sehr präzise und detailliert. Da sich Ihr Zwangsversteigerungs-Verfahren im Rahmen eines Zivilprozesses bewegt, gilt für Sie der Beibringungsgrundsatz. Dies bedeutet, dass das Gericht nur über diese Dinge entscheiden kann, die ihm vorgetragen werden.

Erwarten Sie also nicht von den Rechtspflegern, dass diese Ihre Worte zu Ihren Gunsten interpretieren. Sie müssen unzweifelhaft alles vortragen, wogegen sich Ihr Schriftsatz richtet. Falls Sie irgendetwas auslassen, wird das vom Gericht als Zustimmung Ihrerseits zum Inhalt des Gutachtens gewertet.
Wenn Sie Beweismittel benennen, müssen diese dem Gericht zugänglich sein. Auch sollten Sie dem Gericht nicht zumuten, seitenweise Literatur zu wälzen, um Ihre Angaben zu überprüfen. Zitieren Sie die wichtigsten Stellen und schreiben Sie in Klammern die Quelle und die Fundstelle)

Abschließend bleibt festzuhalten, dass ein Widerspruch gegen das Gutachten „formfrei“ gestellt werden kann. Nehmen Sie jedoch das nicht auf die leichte Schulter, sondern untermauern Sie jedes Argument mit einem kräftigen Beweis. Dieser Beweis kann in Form eines Dokuments, eines Fotos oder auch einer Zeugenaussage dargelegt werden.

Ich empfehle Ihnen meinen Artikel zu den Verkehrswertgutachten zu lesen, den Sie unter diesem Artikel empfohlen bekommen. Dort finden sich weitere Anhaltspunkte für Ihren Widerspruch.