3) Was tun, wenn man den Brief der Zwangsversteigerung nicht erhalten hat?

Es ist ein heikles Thema, wenn gerichtliche Post nicht zuverlässig zugestellt wird. Es besteht für das Gericht stets die Gefahr, dass über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand alle Prozessschritte noch einmal von vorne getätigt werden müssen.

Gerade bei Beschlüssen, wie dem Anordnungsbeschluss oder dem Fortsetzungsbeschluss, muss eine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt sein, da Sie sonst im späteren Versteigerungstermin die Möglichkeit haben einen eventuell erteilten Zuschlag dadurch anzufechten.

Wie erfolgt nun eine ordnungsgemäße Zustellung?

Die Zustellung erfolgt über gelbe Briefe und wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt, indem er diese in Ihren Briefkasten einwirft. Der Gerichtsvollzieher vermerkt das Datum der Zustellung auf dem Briefumschlag. Dieses Datum ist der entscheidende Tag ab dem eine gerichtlich festgesetzte Frist zu zählen beginnt.

Was kann Sie nun daran hindern, dass Sie die gerichtliche Post erfolgreich zugestellt bekommen?

Zunächst ist es gar nicht so unüblich, dass Sie ernsthaft krank sind und ihr Haus verlassen mussten. In diesem Fall müssen Sie durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes Ihre Abwesenheit bescheinigen.

Gleiches gilt für den Fall, dass Sie geschäftlich im Ausland oder privat im Urlaub sind. Auch hier müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie die gerichtliche Post nicht rechtzeitig erhalten haben.

Wenn Sie in Ihrem Haus gar nicht mehr wohnhaft sind und sich noch nicht offiziell umgemeldet haben, beziehungsweise die Einwohnermeldeämter keine aktuellen Daten von Ihnen haben, kann gar keine erfolgreiche Zustellung erfolgen. Diesen Umstand können Sie allerdings nur ein einziges Mal nutzen. Denn falls das Gericht, nachdem Sie erfolgreich den Zuschlag in einem Versteigerungstermin damit verhindert haben, keine neue Adresse von Ihnen mitgeteilt bekommt, wird ein gerichtlicher Adressat gestellt und dadurch eine regelkonforme Zustellung erwirkt.