31) Wie erfahre ich ob das Haus zwangsversteigert wurde?

Ob Sie Ihre Immobilie verloren haben, können Sie noch am Tag der Versteigerung telefonisch beim Amtsgericht erfragen. Doch auch wenn Sie nicht anrufen, erfahren Sie den Ausgang des Termins innerhalb weniger Tage. Der Zuschlagsbeschluss, also der Nachweis darüber, dass ein Bieter die Versteigerung als Meistbietender beendet und die Zusage Ihrer Gläubiger hat, wird Ihnen in einem gelben Brief zugestellt.

Der gelbe Brief muss aber nicht unbedingt beinhalten, dass das Haus verloren ist, auch ein ergebnisloser Termin wird Ihnen auf diesem Wege mitgeteilt.

Nach Erhalt des Zuschlagsbeschlusses sollten Sie folgendes tun:

Bei Gericht das Protokoll über den Versteigerungstermin anfordern, denn mit der Hilfe dieses Protokolls können Sie formelle Fehler im Termin erkennen und im Rahmen der sogenannten Zuschlagsbeschwerde geltend machen. Mit etwas Glück können Sie den Zuschlag aufheben lassen und sind weiterhin Eigentümer Ihrer Immobilie.

Außerdem sollten Sie den neuen Eigentümer Ihrer Immobilie direkt per Post anschreiben. Zeigen Sie direkt, dass Sie ansprechbar sind und keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen notwendig sind, um mit Ihnen in Kontakt zu treten. Dies spart nebst Gerichtskosten auch die gegnerischen Anwaltskosten. Doch die Idee dahinter ist nicht allein die Kostenersparnis, sondern auch eine taktische Überlegung. Denn Sie werden einige Zeit benötigen um aus Ihrem Haus auszuziehen, dessen ist sich meist auch der Ersteher bewusst. Sollte er selbst in Ihr ehemaliges Eigentum einziehen wollen, wird das für Ihn ein Problem darstellen. Bieten Sie ihm sogleich eine faire, an der Marktmiete orientierte Nutzungsentschädigung an. Benennen Sie ihm einen Zeitraum von 6 Monaten und stellen Sie unmissverständlich klar, dass Sie bereit und vor allem auch fähig sind, die Entschädigung monatlich zu bezahlen.

Sollte die Absprache glücken, so beginnen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der monatlichen Zahlung. Denn wenn der Ersteher gar nicht in das Haus einzuziehen möchte, sondern es zu vermieten gedenkt, bietet sich Ihnen einen große Chance. Wenn er erkennt, dass Sie die Miete zuverlässig zahlen können, nimmt er Sie womöglich als neue Mieter auf.

Aber auch wenn dem nicht so sein sollte, kann der neue Eigentümer Ihnen behilflich sein, indem er Ihnen eine Vermieterbescheinigung ausstellt. Denn wenn Sie eine Bestätigung haben, dass Sie zuverlässig zahlen wird sich die Suche nach einem Mietobjekt deutlich einfacher darstellen. Denn Ihre negative Schufa ist nicht zu leugnen, doch durch Verlässlichkeit und guten Willen werden sich Ihnen weitere Türen öffnen.