14) Bekomme ich einen Schufa-Eintrag wenn mein Haus zwangsversteigert wird?

Nein, wobei die Antwort eher „nicht unbedingt“ lauten sollte. Eine Zwangsversteigerung hat als gerichtliches Verfahren keinerlei Anspruchsvoraussetzung um in Ihrer Schufa eingetragen werden zu können.

In der Schufa stehen selbstverständlich alle Kreditverhältnisse niedergeschrieben, aber zwischen dem Gericht und Ihnen besteht kein Schuldverhältnis.
Wie ich in dieser Sammlung bereits geschrieben habe, ist es nicht unüblich trotz einer laufenden Zwangsversteigerung eine gute Schufa zu haben.

Es soll nämlich noch Banken in unserem Land geben die mitdenken: einen Schuldner mit schlechter Bonität bekommt man nie los. Daher sehen einige Banken davon ab, ein gestörtes Kreditverhältnis an die Schufa zu melden.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Einzig Ihre Gläubiger können für eine schlechte Schufa sorgen. Nur mit den Gläubigern haben Sie ein Vertragsverhältnis das eine Grundlage für einen negativen Schufa-Eintrag bildet.

In der Praxis sehe ich nur dann eine saubere Schufa, wenn die Immobilie nur von einer Bank finanziert wurde. So wird eine Kündigungskaskade anderer Banken verhindert.

Einen Anspruch auf die Unterlassung der Meldung an die Schufa haben Sie nicht. Wenn der Eintrag erst einmal vorgenommen wurde, fällt es schwer ihn revidieren zu lassen. Die Bank könnte einräumen, dass sie sich geirrt hat und das Darlehen fortbesteht, aber dieses Glück, ist noch keinem der mir bekannten Familien wiederfahren.