33) Welche Rechte hat der Immobilieneigentümer während der Zwangsverwaltung?
Sobald der Gläubiger die Zwangsverwaltung Ihres Grundstücks anordnet, übernimmt ein gerichtlich bestellter Verwalter die Bewirtschaftung Ihrer Immobilie. Diesen Verwalter können Sie sich als Ihren Vermieter vorstellen. Das ist er im Falle eines Mehrfamilienobjektes tatsächlich. Denn falls Sie Mieter in Ihrem Objekt haben, ist ab sofort der Zwangsverwalter derjenige, welcher sich deren Problemen annehmen muss. Dafür zieht er aber auch die Mieten ein. Falls Sie also einen Teil Ihres Lebensunterhalts aus den Mieten bestritten haben, haben Sie ab sofort ein Problem. Ihre Gläubiger wollen über den Mehr lesen... →