26) Ist eine Zwangsversteigerung aus dem Vollstreckungsbescheid heraus möglich?

Tatsächlich ist vielen Hausbesitzern nicht bewusst, dass eine Zwangsversteigerung aus einem Vollstreckungsbescheid heraus beantragt werden kann. Das liegt daran, dass der Vollstreckungsbescheid ist ein vollwertiger Titel ist, mit dem also nicht nur das Konto, das Gehalt oder eine spätere Rente gepfändet werden kann, sondern auch die Zwangsversteigerung eine Vollstreckungsoption ist. Doch selten ist eine Anordnung der Zwangsversteigerung durch den Vollstreckungsbescheid wirtschaftlich sinnvoll. Zunächst muss Ihr Gläubiger sämtliche Verfahrenskosten vorlegen, in einer Zwangsversteigerung ganz schnell mehrere tausend Euro. Hat Ihr Gläubiger diese finanzielle Hürde überwunden, wird Mehr lesen... →

25) Wie oft kann ein Haus nach Paragraph 77 ZVG zwangsversteigert werden?

Der Paragraph 77 im Zwangsversteigerungsgesetz besagt, dass das Gericht einen Zwangsversteigerungstermin, der ohne gültige Gebote geblieben ist, nach ebendiesem Paragraphen beenden kann. Das Ergebnis ist eine einstweilige Einstellung und das Warten auf den Fortsetzungsantrag des betreibenden Gläubigers. Dies innerhalb einer Zeitspanne von maximal 6 Monaten. Erfolgt der Fortsetzungsantrag nicht, so wird das Verfahren vollständig aufgehoben. Das Gericht kann, nachdem es einmal nach §77 ZVG eingestellt hat auch ein zweites Mal nach diesem Paragraphen einstellen. Das bedeutet, wenn auch in einem zweiten Termin keine gültigen Gebote Mehr lesen... →

24) Hängen Zwangsversteigerung und Vermögensauskunft zusammen?

Eine Zwangsversteigerung und eine Vermögensauskunft haben auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun. Die Zwangsversteigerung ist bereits eine Vollstreckungshandlung und die Auskunft noch nicht. Auch wenn diese nicht freiwillig abgegeben und bei Unterlassung der Abgabe eine Haft angedroht wird. Beide Situationen treten im Regelfall ein, wenn Sie Schulden bei Personen machen, die keine grundbuchlich eingetragene Grundschuld oder Hypothek für Ihre Immobilie haben. Diese Personen wissen zunächst nicht, dass Sie ein Eigenheim besitzen. Es könnte nämlich auch gemietet sein. Aber bei der Abgabe einer Vermögensauskunft, Mehr lesen... →

23) Kann man das Gebot ablehnen, auch wenn es den Verkehrswert erreicht hat?

Diese Frage lässt sich einzig aus Sicht Ihrer Gläubiger beantworten, denn Sie als Schuldner haben bei der Auswahl von akzeptablen Geboten nicht viel zu sagen. Kurzum, die Antwort darauf lautet: Ja! Es klingt sicherlich unlogisch, aber Ihr Gläubiger kann bei solch einem Gebot, dass dem Wert Ihres Hauses entspricht, tatsächlich noch das Gebot ablehnen. Dazu hat er aber generell nur eine Möglichkeit um abgegebene aber ungewünschte Gebote zu unterbinden: Er stellt das Verfahren nach §30 ZVG einstweilig ein. Damit werden alle abgegebenen Gebote ungültig und Mehr lesen... →

22) Ist eine Zwangsversteigerung 2 Wochen vor dem Termin abzuwenden?

Das Gute vorweg: Ja, das ist möglich. Jedoch sinkt die Wahrscheinlichkeit auf ein gutes Ende mit jedem Tag den ein Versteigerungstermin näher rückt. Dementsprechend ungünstig stehen Ihre Chancen 14 Tage vor einem Versteigerungstermin. Eine wichtige Voraussetzung zur Abwendung liegt darin, dass Sie die finanziellen Mittel besitzen um die Chancen zu ergreifen, die sich bieten. Ich gebe Ihnen die erfolgversprechendsten Möglichkeiten an die Hand. Doch wie bereits erwähnt stehen Ihre Aussichten nicht gut, und so möchte ich ihnen auch anführen, aus welchen Gründen ein Misserfolg eintreten Mehr lesen... →

21) Darf der Zwangsverwalter in mein Haus?

Ob der Zwangsverwalter in Ihr Haus darf entscheiden zunächst einmal nur Sie. Obwohl Sie nun rechtlich gesehen die Verfügung über Ihr Grundstück verloren haben, sind Sie durch Artikel 13 im Grundgesetz geschützt, welcher Ihnen die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Das bedeutet, dass der Zwangsverwalter nicht einfach so Ihre Schlösser knacken und Ihre Wohnung oder Ihr Haus betreten darf. Ob dies auch so bleibt, kommt es einzig auf Ihr Verhalten an. Denn das Amtsgericht kann nach §25 ZVG Maßregeln anordnen, die Sie in Ihren verbliebenen Rechten Mehr lesen... →

20) Was passiert nach der Begutachtung meiner Immobilie?

Die Begutachtung Ihrer Immobilie stellt den bedeutendsten Schritt in der Vorbereitung Ihrer ersten Zwangsversteigerungstermins dar. Anhand des Verkehrswertes bemessen sich die Höhe des zehnprozentigen Bieterschecks und der Beschwerdewert Ihres Verfahrens. Direkt nach der Begutachtung geschieht erst einmal wenig. Ein Sachverständiger benötigt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen bis er das Gutachten auf Papier gebracht hat. Danach wird es Ihnen durch das Gericht zur Verfügung gestellt. Dies geschieht entweder durch direkte Zusendung des Dokuments oder über einen brieflichen Hinweis, dass das Dokument im Amtsgericht Mehr lesen... →