27) Was ist zu tun, wenn der Wert der Immobilie zu gering geschätzt wurde?

Häufig erreichen mich Nachrichten verzweifelter Familien, welche den gutachterlich festgestellten Wert ihrer Immobilie als zu niedrig empfinden. Sicherlich liegt es in der Natur der Sache, dass verschiedene Gutachter zu unterschiedlichen Werten gelangen. Eine gewisse Subjektivität kann nicht ausgeschlossen werden. Dabei sind die Gegenstände unterschiedlicher Bewertung vielfältig. Häufig werden das Ausmaß von Schäden, der Wert von Zubehör oder auf dem Grundstück stehenden Kleinbauten und der Ausstattungsstandard der Immobilie nicht einheitlich bewertet. Doch bereits diese wenigen Punkte können den in den Gutachten festgestellten Verkehrswert um mehr als 10% voneinander abweichen lassen.

Das ist bei vielen Gerichten schon die Grenze, ab der Ihre Einwände Gehör finden und der gerichtliche Sachverständige eine gut begründete Stellung beziehen muss. Für Sie bedeutet das, fachlich fundiert darlegen zu müssen, weshalb der gerichtliche Sachverständige einem Irrtum unterliegt. Dabei helfen Ihnen einfache Behauptungen nicht weiter. Sie benötigen Beweise und Berechnungen darüber, welche Auswirkungen sich auf den Verkehrswert ergeben, wenn das Gericht Ihren Ausführungen mehr Glauben schenkt. Bei genauer Durchsicht eines Gutachtens finden sich viele Ansatzpunkte, über welche Sie mit entsprechenden Begründungen den Verkehrswert beeinflussen können.

Doch bis der Verkehrswert auf die von Ihnen gewünschte Höhe gesetzt wird, gilt es eine große Hürde zu überspringen. Es gibt leider häufig unmotivierte Rechtspfleger, die Ihr Verfahren leiten. Es ist schon faszinierend zu sehen, wie viele Rechtspfleger in diesem Land der Meinung sind, selbst die gutachterlichen Fähigkeiten zu besitzen, um die Aussagen von Sachverständigem und dem Immobilieneigentümer bewerten zu können. Da wird sich munter den Ausführungen der Sachverständigen angeschlossen, ohne zu anzuerkennen, dass der Sachverständige doch falsch liegen könnte. Einzig wenn der Sachverständige seinen Fehler zugibt ist das Gericht bereit die neuen Zahlen anzuerkennen.

Das bedeutet für Sie, dass Sie einen fachkundigen Berater an Ihrer Seite benötigen, der Sie dabei unterstützt die Fehler ausfindig zu machen und dem Sachverständigen und den Rechtspflegern diese Fehler deutlich aufzuzeigen.

Es ist alles eine Frage der Strategie und der eigenen Zielsetzung. Aber Ihnen muss eines klar sein: Sie müssen tätig werden! Das Gutachten ist der letzte Schritt bevor das Gericht einen Versteigerungstermin ansetzen kann – nutzen Sie die Zeit!