Diesen Punkt musste ich in der Praxis schon sehr häufig beantworten. Was tun gegen die vielen Internetanzeigen, die das Haus zum Schnäppchenpreis anbieten?
Denn die Anzeigen bleiben weiter im Internet, egal ob der Termin aufgehoben wurde oder nicht.
Hierfür müssen Sie wissen, wer eigentlich dahinter steckt und welches Ziel verfolgt wird.
Auf den einschlägigen Immobilienplattformen gibt es mittlerweile eigene Seiten, die nur mit Zwangsversteigerungs-Immobilien gefüllt werden.
Immobilienmakler wittern ein gutes Geschäft, ohne große Arbeit dahinter.
In der Branche ist es üblich, dass Immobilienmakler, die einen Kaufinteressenten bringen bis zu 3% des Meistgebotes im Zwangsversteigerungstermin erhalten. Also ist es die Aufgabe eines Immobilienmaklers so viele Menschen wie nur möglich auf die Zwangsversteigerung aufmerksam zu machen, damit die Chancen steigen, dass einer der eigenen Interessenten bei der Versteigerung als Sieger hervorgeht. Richtig ärgerlich ist die Preisangabe in den Immobilienportalen. Dort wird ein Kaufpreis von 50 bis 70% des Verkehrswertes präsentiert, was naturgemäß viele Augen auf diese Anzeige lenkt.
Wie können Sie nun dagegen vorgehen? Sie setzen sich an das Telefon und kontaktieren jeden einzelnen Makler, der mit so einer Anzeige im Internet steht.
Im Regelfall nimmt man Ihre Immobilie aus dem Angebot, zumindest bis wieder ein neuer öffentlicher Termin angesetzt wird. Bei den Portalen, die Amtsgerichte nutzen, um den Termin öffentlich zu machen, wird eine Einstellung des Termins vom Amt mitgeteilt und dann wird der Eintrag entsprechend gekennzeichnet. Bietinteressenten erhalten dann keine weitergehenden Informationen mehr.