Die Beschlagnahme Ihrer Immobilie in der Zwangsversteigerung

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann ist eine Beschlagnahme wirksam?
  2. Welche Voraussetzungen gelten für eine Beschlagnahme?
  3. Wie lange gilt die Beschlagnahme?
  4. Was ist alles beschlagnahmt?
  5. Sie können trotz Beschlagnahme Mieter suchen
  6. Maßregeln als Strafe gegen mutwillige Zerstörung

Die Beschlagnahme in der Zwangsversteigerung bewirkt, dass Sie nicht mehr frei über Ihre Immobilie verfügen können.

Wann ist eine Beschlagnahme wirksam?

Die Beschlagnahme ist rechtlich wirksam, sobald Sie der Beschluss über die Anordnung Ihrer Zwangsversteigerung erreicht. Sie kann aber auch schon ab dem Zeitpunkt wirksam werden, wenn das Grundbuchamt den Zwangsversteigerungsvermerk in das Grundbuch Ihrer Immobilie einträgt.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Beschlagnahme?

Eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit ist eine ordnungsgemäße Zustellung dieses Beschlusses nach § 22 ZVG. Sofern Sie nicht der einzige Besitzer der Immobilie sind, ist die Beschlagnahme erst dann gültig, sobald auch der letzte Eigentümer eine ordnungsgemäße Zustellung erhalten hat.

Ist die Zustellung an Sie fehlerhaft, zum Beispiel durch einen falschen Beglaubigungsvermerk, so ist die Beschlagnahme nicht wirksam geworden und muss wiederholt werden.

Wie lange gilt die Beschlagnahme?

Die Beschlagnahme bleibt so lange bestehen, bis das Zwangsversteigerungsverfahren aufgehoben wird. Das bedeutet für Sie: trotz einer einstweiligen Einstellung bleibt eine Beschlagnahme bestehen.

Spätestens dann, wenn Ihre Immobilie versteigert wurde, wird die Beschlagnahme aufgehoben.

Was ist alles beschlagnahmt?

Die Beschlagnahme gilt dabei nicht nur für Ihre Immobilie, sondern auch für die anderen Gebäude auf Ihrem Grundstück. Also auch die Garage, das Gartenhaus oder eine außen liegende Sauna.

Falls Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, erstreckt sich die Beschlagnahme auch auf alle Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt der Beschlagnahme noch nicht geerntet sind.

Die Beschlagnahme bedeutet auch, dass Sie Ihre Immobilie nicht mehr freihändig verkaufen können, ohne das Ihre Gläubiger zustimmen. Wie Sie aus meinem Ratgeber wissen, ist ein freihändiger Verkauf hin und wieder eine gute Lösung. Bedenken Sie, dass ohne die Zustimmung Ihres Gläubigers nichts passiert.

Sie können trotz Beschlagnahme Mieter suchen

Die Beschlagnahme bedeutet nicht, dass Sie nun nicht mehr auf Ihrem Grundstück verweilen dürfen. Sie können es weiterhin verwalten und somit auch Mietverträge abschließen. Falls Sie einen Teil Ihrer Immobilie vermieten, können Sie die Mieten auch selbst einnehmen und verwenden. Dies ändert sich in dem Moment, wenn eine Zwangsverwaltung eingeleitet wird.

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Maßregeln als Strafe gegen mutwillige Zerstörung

Eine Warnung möchte ich an Sie richten, wenn Ihnen in den Sinn kommt mit voller Absicht Ihr Grundstück oder Ihre Gebäude zu beschädigen, um Ihren Gläubigern „eins auszuwischen“. Gemäß § 25 ZVG kann Ihr Gläubiger Maßregeln zur Abwehr von Gefahren für das Grundstück anordnen.

Sie werden dann ermahnt diese Handlungen zu unterlassen. Eine Androhung eines Zwangsgeldes ist danach ebenso denkbar, wie Verbote oder Handlungsanweisungen.

Diese Herangehensweise wird von Ihren Gläubigern genutzt, um außerhalb einer Zwangsverwaltung Zutritt auf Ihr Grundstück zu erwirken. Weniger erfreut ist Ihr Gläubiger, dass für den Einsatz von Maßregeln nach § 25 ZVG ein Kostenvorschuss geleistet werden muss.