6) Ist es möglich bei einer abgelegten Vermögensauskunft die Zwangsversteigerung einzuleiten?

Die Abgabe einer Vermögensauskunft ruft nicht direkt eine Zwangsversteigerung hervor. Mit einer Vermögensauskunft geben Sie Ihren Gläubigern Ihre Vermögenswerte preis. Wenn man so will, erfährt ein Gläubiger, der keine Grundschuld bei Ihrer Immobilie eingetragen hat, durch diese Auskunft, dass Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen.

Es kann also sein, dass nach der Abgabe der Vermögensauskunft, früher eidesstattliche Versicherung genannt, ein Gläubiger aufgrund eines Vollstreckungsbescheides die Zwangsversteigerung einleitet, da er erst durch die Vermögensabgabe von Ihrem Grundbesitz erfährt.

In der Regel ist dies jedoch nicht sonderlich erfolgsversprechend für einen Gläubiger, der nur aus einem Vollstreckungsbescheid heraus die Versteigerung einleitet.

Warum der Vollstreckungsbescheid keine guten Chancen auf Versteigerung hat, habe ich bereits in diesem Artikel ausführlich erklärt. Ein Vollstreckungsbescheid hat niemals solch eine gute Position wie Grundschulden oder Hypotheken. Und dennoch kann ein privater Gläubiger mit dem Vollstreckungsbescheid großen Schaden anrichten.