Beitrag zuletzt aktualisiert am: 24. Februar 2020 durch Jan Brendel
Die Abgabe einer Vermögensauskunft ruft nicht direkt eine Zwangsversteigerung hervor. Mit einer Vermögensauskunft geben Sie Ihren Gläubigern Ihre Vermögenswerte preis. Wenn man so will, erfährt ein Gläubiger, der keine Grundschuld bei Ihrer Immobilie eingetragen hat, durch diese Auskunft, dass Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen.
Es kann also sein, dass nach der Abgabe der Vermögensauskunft, früher eidesstattliche Versicherung genannt, ein Gläubiger aufgrund eines Vollstreckungsbescheides die Zwangsversteigerung einleitet, da er erst durch die Vermögensabgabe von Ihrem Grundbesitz erfährt.
In der Regel ist dies jedoch nicht sonderlich erfolgsversprechend für einen Gläubiger, der nur aus einem Vollstreckungsbescheid heraus die Versteigerung einleitet.
Jan Brendel ist seit 16 Jahren im Zwangsversteigerungsmarkt tätig. Er ist Referent/Dozent für den deutschen Anwaltsverein und den IVD zu den Themen Zwangsversteigerungs-Recht und Zwangsversteigerungen. Er ist Autor zweier Ratgeber zum Thema Zwangsversteigerungen für Betroffene und ist bekannt aus dem WDR und DeutschlandFunk.



