38) Ist eine Zwangsversteigerung trotz guter Bonität möglich?

Es ist sicherlich schwer zu glauben, aber bei Aktion Neuanfang ist es gar nicht mal so selten, dass ich Familien vor mir Sitzen habe, die eine einwandfreie Schufa haben!

Das kann folgende Gründe haben:

a) Teilungsversteigerung
b) Vollstreckung durch die WEG-Gemeinschaft
c) Vollstreckung wegen unterlassener Grundsteuerzahlungen
d) Vollstreckung wegen anderer unterlassener Steuerzahlungen
e) Verstoß gegen die Bedingungen im Darlehensvertrag

Bei einer Teilungsversteigerung, also wenn sich zum Beispiel zwei Ehepartner trennen und das Haus auf diesem Wege verwerten, ist das keine große Überraschung. Es liegt hier in den seltensten Fällen auch eine zeitgleiche Überschuldung vor.

Die Vollstreckung durch die WEG-Gemeinschaft kommt infrage, wenn Sie sehr lange Zeit das Wohngeld an den Wohneigentumsverwalter nicht bezahlt haben.

Die Vollstreckung durch das Finanzamt, ist ein Thema für sich, auf das ich hier nicht näher eingehen werde.

Die Vollstreckung durch die Gemeinde bei Nichtbezahlen der Grundsteuer ist ebenso ein Thema für sich, das ebenfalls im Rahmen dieses Formats sprengt.

Der Verstoß gegen die Bedingungen des Darlehensvertrages ist in meinen Augen der häufigste Hintergrund dieser Frage. Wie kann also die Bank die Zwangsversteigerung einleiten, obwohl es an Ihrer Schufa und an der Zahlung Ihrer Darlehensraten nichts auszusetzen gibt?

Das hängt häufig mit einem hohen Lebensalter oder aber der unternehmerischen Selbstständigkeit zusammen. Dann kann die folgende Situation eintreten: Sie erhalten keine Anschlussfinanzierung für Ihr Darlehen und keine andere Bank ist bereit Sie zu finanzieren. Es ist in Deutschland immer mit ein wenig Glück verbunden als Selbstständiger ein Baufinanzierungsdarlehen zu bekommen. Doch noch schwieriger ist es, die Finanzierung aufrecht zu erhalten, wenn Ihrer Bank Ihr Umsatz nicht mehr hoch genug ist, oder Ihre Branche negativ beurteilt wird.

Nun spielt die Zeit gegen Sie. Die Bank will zu einem bestimmten Stichtag das gesamte(!) Geld von Ihnen zurückhaben. Haben Sie es bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschafft, verbleiben Ihnen je nach Kulanz der alten Bank einige Monate und der Zwangsversteigerungsvermerk findet sich in Ihrem Grundbuch.