37) Wie lange kann ich das Immobiliengutachten zur Zwangsversteigerung anfechten?

Anfechten können Sie ein Gutachten immer, es bleibt die Frage offen, ob man Ihnen Gehör schenkt. Nach §74a ZVG können Sie alle wertrelevanten Änderungen an Ihrer Immobilie auch nach einem gültigen Beschluss über den Verkehrswert noch vortragen.
Das Gericht übergibt Ihren Schriftsatz dem Sachverständigen zur Stellungnahme. Wenn man Ihnen Recht gibt und die Wertänderung erheblich ist, wird der Verkehrswert korrigiert.

Doch damit ist diese Frage nicht im Sinne des Fragestellers beantwortet. Die Frage zielt mehr auf die eigentliche Phase der Gutachtenerstellung ab.
In Frage 34 habe ich Ihnen bereits die Dauer des Verfahrens beschrieben. Doch was können Sie unternehmen, wenn man trotz Ihrer Eingebungen einfach fortfährt?

Bevor Sie handeln, müssen Sie scharf trennen:

a) Hat man Ihnen schlichtweg nicht zugehört, Beweise nicht beachtet oder sich offensichtlich hinter den Sachverständigen gestellt, ohne Ihre gelungene Argumentation auch nur zu würdigen, ist die Zeit für eine Anhörungsrüge nach §321a ZPO gekommen. Damit rügen Sie fehlendes rechtliches Gehör.
b) Wurden Ihre Argumente zwar gehört, aber einzig dem Sachverständigen nach dem Mund geredet sind ebenso wie unter Punkt a Ihre Grundrechte beeinträchtigt.
Diese können Sie mir einer Verfassungsbeschwerde rügen.

Beide Mittel können Sie nur einlegen, wenn man vor dem Landgericht dem Sachverständigen endgültig Recht zugesprochen hat. Erst jetzt ist der Weg für die Anhörungsrüge oder die Verfassungsbeschwerde frei.
Hier gilt es Geduld zu haben, denn beide Rechtmittel werden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das dauert schon mal gut und gerne 2 Jahre bis eine Entscheidung gefällt wird. Die Suche nach einem Verfassungsrechtler, der Ihre Situation erfassen und auf Papier umsetzen kann wird nicht leicht. Das zeigt nicht zuletzt die Erfolgsquote von nur rund 2% der Anträge.

Je nach Ihrer Argumentation können Sie eine einstweilige Anordnung durchfechten, die das Versteigerungsverfahren einstellt bis das Verfassungsgericht entschieden hat.