20) Was passiert nach der Begutachtung meiner Immobilie?
Die Begutachtung Ihrer Immobilie stellt den bedeutendsten Schritt in der Vorbereitung Ihrer ersten Zwangsversteigerungstermins dar. Anhand des Verkehrswertes bemessen sich die Höhe des zehnprozentigen Bieterschecks und der Beschwerdewert Ihres Verfahrens. Direkt nach der Begutachtung geschieht erst einmal wenig. Ein Sachverständiger benötigt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen bis er das Gutachten auf Papier gebracht hat. Danach wird es Ihnen durch das Gericht zur Verfügung gestellt. Dies geschieht entweder durch direkte Zusendung des Dokuments oder über einen brieflichen Hinweis, dass das Dokument im Amtsgericht Mehr lesen... →