4) Kann meine Bank Vorfälligkeitszinsen während meiner Versteigerung erheben?

Sobald Sie von Ihrer Bank in die Zwangsversteigerung geschickt werden, kommen noch ein weiteres, auf den ersten Blick nicht zu erkennendes Problem auf Sie zu.

Die Bank wird einen Schaden geltend machen, der Ihnen bitter aufstoßen wird: die Vorfälligkeitsgebühr. Das Wort Vorfälligkeitszins trifft es ebenso, denn letztendlich berechnet die Bank den Verlust aus den nicht eingenommenen Zinsen und Ihre bereits gekündigte Restforderung um den ermittelten Betrag.

Ihre Bank verdient ja in der Laufzeit Ihres Darlehens damit ihr Geld, indem sie einen Aufpreis auf das von ihr geliehene Geld aufschlägt, ehe sie es an Sie weitergibt. Und genau dieses Geld verdient sie ja dann eben nicht mehr. Manch einer würde das unternehmerisches Risiko nennen, aber in der Bankenlandschaft ticken die Uhren eben ein bisschen anders.

Nun ist es in der Tat so, dass in Darlehensverträgen, die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen oder verlängert wurden, falsche Widerrufsbelehrungen verwendet wurden. Ist dies bei Ihrem Vertrag der Fall, so wäre der Vorfälligkeitszins nicht zu erheben, da sonst der Vertrag zurück abgewickelt würde.

Trifft das bei Ihnen nicht zu, bleibt häufig nur der Weg der Verhandlung. Es soll die eine oder andere Bank geben, die im Rahmen einer friedlichen Versteigerungsabwicklung auf ihren Anspruch verzichtet.