19) Darf ein Sachverständiger Fotos vom Haus machen?
Im Rahmen der Bewertung Ihrer Immobilie darf der Sachverständige Fotoaufnahmen von Ihrem Grundstück machen. Selbst, wenn Sie ihm den Zutritt in Ihr Gebäude oder gar auf das Grundstück verbieten, ist er nicht daran gehindert eine Aufnahme von der anderen Straßenseite aus zu machen. Letztendlich schmälert eine ungenügende Fotodokumentation den Erfolg in der Zwangsversteigerung, da man als Bietinteressent nur ungern die Katze im Sack kauft. Man kann Sie auch nicht dazu zwingen, dem Gutachter Aufnahmen von den Innenräumen zu ermöglichen. Ob Sie ihn reinlassen oder nicht, Mehr lesen... →