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Teilungsversteigerung trotz Kindeswohlgefährdung?

Das Thema Kindeswohl betrifft im Grunde nur die Teilungsversteigerung. Dort ist in §180 Abs. 3 ZVG vorgesehen, dass man das Gericht davon überzeugen kann zum Wohle eines Kindes die Zwangsversteigerung bis zu 5 Jahre aussetzen zu lassen. Argumentativ finden sich überdurchschnittlich häufig Gründe wie: die Teilungsversteigerung würde den Schulabschluss des Kindes gefährden, die Teilungsversteigerung, verbunden mit dem Verlust des Heimes und der Freunde, würde der Entwicklung des Kindes schaden, die Teilungsversteigerung stoppen, bevor der Behandlungsverlauf eines schwer kranken Kindes beeinträchtigt würde. So gut begründet die Mehr lesen... →