Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist bei einer Zwangsversteigerung nicht rechtsgültig.

Betroffene in der Zwangsversteigerung bekommen von Ihrer Bank noch weitere Kosten auf das bereits getilgte Baufinanzierungsdarlehen aufgerechnet. Gänzlich umstritten ist es bei der Vorfälligkeitsentschädigung, obwohl die Bank gekündigt hat.