Wenn einer Ihrer Gläubiger die Zwangsverwaltung beantragt hat, verfolgt er das Ziel aus den Mieterträgen Ihrer Immobilie die offene Schuld zu begleichen.
Ein Zwangsverwalter ist demnach befugt Ihre Immobilie zu vermieten. Selbstverständlich nur den Teil des Gebäudes, der von Ihnen nicht bewohnt wird. Darüber hinaus ist für Sie auch folgende Information wichtig: Sie müssen für Ihre eigenen Lebensräume keine Miete bezahlen. Auch keine Nutzungsentschädigung!
Für Ihre Mieter ist der Zwangsverwalter der erste Ansprechpartner, wenn es um Mietersorgen wie Schäden geht. Das bedeutet auch, dass der Zwangsverwalter dafür Sorge tragen muss, dass das Grundstück wirtschaftlich in Schuss gehalten wird, damit die Mieterträge nicht beeinträchtigt werden.
Hin und wieder bekomme ich Klagen zu hören, der Zwangsverwalter würde ebendies nicht tun. Er vergraule Mieter, ließe die Immobilie verwahrlosen und sorge so dafür, dass der Schaden sich noch vergrößert.
Ein probates Mittel gegen sture und unseriöse Zwangsverwalter ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsgericht. Allerdings sollten sie es bedacht nutzen, denn nicht hinter jeder Handlung eines Zwangsverwalters steckt die Absicht Ihnen Schaden zufügen zu wollen.
Es gilt eine gute Basis für die Zusammenarbeit zu finden, denn es liegt immer noch in Ihrer Hand die Immobilie zur Vollvermietung zu bringen und mit ein wenig Unterstützung die Immobilie zu refinanzieren. Sie sind in der Region sicherlich besser vernetzt als ein Zwangsverwalter. Obendrein haben Sie schon Kontakte zu lokalen Maklern und können Ihren Wissensvorsprung nutzen, um den Verwalter zu unterstützen. Denn eines ist klar: ein gut vermietetes Objekt bringt auch einen guten Ertrag in der Versteigerung.
Ihre Kooperation kann es Ihnen ermöglichen die Immobilie selbst noch zu retten oder aber zumindest durch einen hohen Ertrag bei der Versteigerung zwar ohne Immobilie, aber schuldenfrei zu sein.
Lassen Sie sich nicht von verletzten Gefühlen leiten, sondern denken Sie wirtschaftlich. Denkbar ist auch eine Verhandlung mit Ihrer Bank auf der Ebene, dass Sie die Wohneinheiten vermieten und die Bank das Verfahren dafür für 6 bis 12 Monate einstellt.