12) Ist es rechtens, wenn mein Zwangsverwalter mit meinen Gläubigern telefoniert?

Eine interessante Frage kommt auf, wenn man sich als betroffener Immobilienbesitzer fragt, ob es eigentlich rechtens ist, dass der Zwangsverwalter in regem Kontakt mit dem oder den Gläubigern steht.

Die Frage taucht häufig auf, wenn man den Zwangsverwalter auf seine Pflicht hinweist das Grundstück in einen wirtschaftlich verwertbaren Zustand zu bringen oder wenn es um die Gewinnung neuer Mieter geht. Denn in beiden Fällen ist der Zwangsverwalter angehalten bei seinem Auftraggeber, dem Gericht, einen Kostenvorschuss anzufordern, den der Gläubiger dann leisten soll.

So mancher Immobilieneigentümer hat verzweifelt dabei zusehen müssen, wie das ehemals gut vermietete Objekt von einem Zwangsverwalter niedergewirtschaftet wurde.

Leider sind die Handlungsoptionen gegen einen wirtschaftlich unsinnig handelnden Zwangsverwalter sehr beschränkt. Eine Ablehnung wegen Befangenheit kommt nicht in Frage. Auch gibt es keine Widerspruchs- oder sonstige Beschwerdemöglichkeiten. Einzig die Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie an das Amtsgericht stellen, um dem Gericht das unsinnige Verhalten in der Dienstausführung des Zwangsverwalters aufzuzeigen.

Doch eines muss deutlich gesagt werden: Der Zwangsverwalter hat die Aufgabe die Forderungen Ihrer Gläubiger durch die Einziehung von Mieten zu begleichen. In dieser Rolle muss er hin und wieder Kontakt zu Ihren Gläubigern haben.

In Rechtsanwaltskreisen ist es umstritten, ob einem Zwangsverwalter, der ein Grundstück herunterwirtschaftet ein Schadensersatzprozess gemacht werden kann. Meine persönliche Meinung ist es, dass der Gesetzgeber unbedingt mehr Möglichkeiten zur Kontrolle und Zurechtweisung eines Zwangsverwalters einführen sollte.

Ich kenne einige Fälle, in welchen der Zwangsverwalter definitiv großen Schaden angerichtet hat, da er kein Immobilienfachmann, sondern ein Jurist war. Und in meinen Augen können nur Immobilienprofis die Forderungen der Gläubiger wirtschaftlich sinnvoll erfüllen.

Allerdings gibt es auch positive Ausnahmen, in welchen Zwangsverwalter auf unsere Vorschläge, einen Fachmann für Immobilien zu Rate zu ziehen, bereitwillig gefolgt sind. Die Lösung war danach für alle Parteien und das Gericht sehr zufriedenstellend.