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11) Ist während des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Modernisierung möglich?

Diese Frage betrifft den §74a ZVG. Landläufig geht man davon aus, dass wenn der Verkehrswert Ihrer Immobilie einmal festgesetzt ist, nichts mehr daran geändert werden kann. Allerdings ist eine Modernisierung Ihrer Immobilie ein Ausnahmetatbestand, der das Gericht dazu bewegen kann, eine erneute Bewertung Ihrer Immobilie zu veranlassen. Generell gilt: Sobald sich Änderungen an der Immobilie ergeben, die zeitlich nach der rechtskräftigen Wertfestsetzung durch Beschluss geschehen, ist eine Prüfung durch das Gericht gerechtfertigt. Wenn Sie also Modernisierungen durchführen, die den Wert Ihrer Immobilie erheblich steigern, haben Mehr lesen... →