28) Hebt der Verkauf der Immobilie die Zwangsversteigerung auf?
Die Aufhebung der Zwangsversteigerung ist eine logische Schlussfolgerung der Tatsache, dass Sie Ihre Immobilie rechtzeitig vor einem Termin veräußert haben. Dabei sind Ihre Gläubiger in der Handlungspflicht. Ihre Gläubiger müssen dem Gericht die Aufhebung des Zwangsversteigerungsverfahrens auftragen. Dazu sind die Gläubiger, bei Einigkeit, jederzeit in der Lage. Daraufhin wird vom Gericht die letzte Abrechnung der Gerichtskosten erstellt und den Gläubigern zugestellt. Da die Gläubiger das Geld von Ihnen wiederhaben wollen, liegt es im eigenen Interesse, dass die Zwangsversteigerung aufgehoben wird. Letztendlich wird allerdings auch der Mehr lesen... →