23) Kann man das Gebot ablehnen, auch wenn es den Verkehrswert erreicht hat?
Diese Frage lässt sich einzig aus Sicht Ihrer Gläubiger beantworten, denn Sie als Schuldner haben bei der Auswahl von akzeptablen Geboten nicht viel zu sagen. Kurzum, die Antwort darauf lautet: Ja! Es klingt sicherlich unlogisch, aber Ihr Gläubiger kann bei solch einem Gebot, dass dem Wert Ihres Hauses entspricht, tatsächlich noch das Gebot ablehnen. Dazu hat er aber generell nur eine Möglichkeit um abgegebene aber ungewünschte Gebote zu unterbinden: Er stellt das Verfahren nach §30 ZVG einstweilig ein. Damit werden alle abgegebenen Gebote ungültig und Mehr lesen... →