Die Voraussetzungen an den Vollstreckungstitel, damit Sie versteigert werden dürfen
Inhaltsverzeichnis: Der gültige Vollstreckungstitel Die gültige Vollstreckungsklausel Die erfolgreiche Zustellung des Vollstreckungstitels Der Eintragungsnachweis gemäß §17 ZVG Fazit Wie bei jeder anderen Form der Zwangsvollstreckung auch, darf Ihr Gläubiger Sie nur versteigern lassen, wenn allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind: Gültiger Vollstreckungstitel Gültige Vollstreckungsklausel Erfolgreiche Zustellung des Vollstreckungstitels Eintragungsnachweis nach §17 ZVG Der gültige Vollstreckungstitel Eine Zwangsversteigerung kann aus einem dinglichen oder aus einem persönlichen Titel gegen Sie betrieben werden. Bei einem dinglichen Titel umfasst das Versteigerungsverfahren nur das mit dem dinglichen Recht belastete Grundstück. Ein persönlicher Mehr lesen... →