Hilfe in der Zwangsversteigerung: der Antrag nach § 30a ZVG
Inhaltsverzeichnis: Im Gesetz § 30a ZVG finden Sie folgende Aussagen Wann ist eine Einstellung nach § 30a ZVG realistisch? Wie erfolgsversprechend ist der Antrag nach § 30a ZVG in der Praxis? Was sollten Sie also tun, wenn Sie den Anordnungsbeschluss vom Amtsgericht in den Händen halten? Zu Beginn des Versteigerungsverfahrens und zum Zeitpunkt des Beitritts neuer Gläubiger in Ihr Verfahren, haben Sie die Gelegenheit mit einem Antrag nach § 30a ZVG das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Versteigerung vermieden werden kann. Darauf werden Sie Mehr lesen... →