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Das Gutachten für die Zwangsversteigerung: Regeln, Verbote, Absagen.

Inhaltsverzeichnis: Der Sachverständige bestimmt, wann er Ihr Haus für die Zwangsversteigerung begutachtet Den Termin zur Ortsbesichtigung verschieben Wieso kann Sie der Sachverständige nicht zwingen die Tür zu öffnen? Diese Regeln muss der gerichtliche Sachverständige für ein gültiges Zwangsversteigerungsgutachten befolgen Der schweigsame Sachverständige Was geschieht, wenn Sie dem Sachverständigen keinen Zutritt gewähren? In Ihrem Zwangsversteigerungsverfahren ist nach dem Ablauf der letzten Widerspruchsmöglichkeit nach § 30a ZVG der Zeitpunkt für den gerichtlichen Sachverständigen gekommen. Dieser hat die Aufgabe ein Gutachten für die Zwangsversteigerung zu erstellen. Grundsätzlich gilt Mehr lesen... →