Tag Archives: Teilungsversteigerung

Irrtum Teilungsversteigerung: Baufinanzierung ohne Expertenwissen wird teuer!

Der größte Fehler in der Teilungsversteigerung: nur die Hälfte zahlen In den nunmehr 10 Jahren in denen ich mich mit Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen beschäftige, wurde ein Fehler bei der Vorbereitung für das Ersteigern der eigenen Immobilie häufig gemacht: man zahlt nur die Hälfte des Meistgebotes, bzw. man beantragt nur die Hälfte des Meistgebotes als Kredit. Der Gedanke dahinter: „mir gehört ja bereits die Hälfte“. Es ist zwar richtig, dass Ihnen bereits die Hälfte der Immobilie gehört (der Regelfall wenn Sie mit Ihrem Ex-Partner gemeinsam eine Mehr lesen... →

Teilungsversteigerung verhindern oder verzögern: die Anträge

Inhaltsverzeichnis: Wichtiges vorab Antrag auf Einstellung nach §180 Abs.2 ZVG Antrag auf Einstellung nach §180 Abs.3 ZVG Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung des Verkehrswertes Vollstreckungsschutzantrag nach §765a ZP Wie lässt sich eine Teilungsversteigerung verhindern? Kostenlose, juristische Überprüfung: können Sie Ihren Expartner ausbooten? Wichtiges vorab Auch eine Teilungsversteigerung lässt sich mit den richtigen Anträgen sowohl verhindern als auch verzögern. Dabei muss klar sein: endgültig verhindert haben Sie die Teilungsversteigerung nur, wenn Sie sich mit dem Miterben, dem Ex-Partner oder anderen Miteigentümern geeinigt haben. Denn der gesetzliche Mehr lesen... →

Die Teilungsversteigerung – eine Übersicht für Betroffene

Die Teilungsversteigerung (präziser: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) ist ein für viele Gerichte und Betroffene weitgehend unbequemer Teilbereich der Zwangsversteigerungen. Bei einer Teilungsversteigerung werden Sie nicht aufgrund unbezahlter Schulden versteigert, sondern weil einer der Miteigentümer die Immobilie zu Geld machen will (muss). Die häufigsten Anwendungsfälle der Teilungsversteigerung betreffen Streitigkeiten zwischen Geschwistern, Erben oder Ehepaaren. Dabei sind es weniger die Miteigentümer selbst, als die von jenen beauftragten Rechtsanwälten, die den Schritt zur Aufhebung der Gemeinschaft empfehlen. Jeder Miteigentümer hat jederzeit das Recht die Zwangsversteigerung Mehr lesen... →