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Irrtum Teilungsversteigerung: Baufinanzierung ohne Expertenwissen wird teuer!

Der größte Fehler in der Teilungsversteigerung: nur die Hälfte zahlen In den nunmehr 10 Jahren in denen ich mich mit Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen beschäftige, wurde ein Fehler bei der Vorbereitung für das Ersteigern der eigenen Immobilie häufig gemacht: man zahlt nur die Hälfte des Meistgebotes, bzw. man beantragt nur die Hälfte des Meistgebotes als Kredit. Der Gedanke dahinter: „mir gehört ja bereits die Hälfte“. Es ist zwar richtig, dass Ihnen bereits die Hälfte der Immobilie gehört (der Regelfall wenn Sie mit Ihrem Ex-Partner gemeinsam eine Mehr lesen... →