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21) Darf der Zwangsverwalter in mein Haus?

Ob der Zwangsverwalter in Ihr Haus darf entscheiden zunächst einmal nur Sie. Obwohl Sie nun rechtlich gesehen die Verfügung über Ihr Grundstück verloren haben, sind Sie durch Artikel 13 im Grundgesetz geschützt, welcher Ihnen die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Das bedeutet, dass der Zwangsverwalter nicht einfach so Ihre Schlösser knacken und Ihre Wohnung oder Ihr Haus betreten darf. Ob dies auch so bleibt, kommt es einzig auf Ihr Verhalten an. Denn das Amtsgericht kann nach §25 ZVG Maßregeln anordnen, die Sie in Ihren verbliebenen Rechten Mehr lesen... →