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Die Teilungsversteigerung – eine Übersicht für Betroffene

Die Teilungsversteigerung (präziser: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) ist ein für viele Gerichte und Betroffene weitgehend unbequemer Teilbereich der Zwangsversteigerungen. Bei einer Teilungsversteigerung werden Sie nicht aufgrund unbezahlter Schulden versteigert, sondern weil einer der Miteigentümer die Immobilie zu Geld machen will (muss). Die häufigsten Anwendungsfälle der Teilungsversteigerung betreffen Streitigkeiten zwischen Geschwistern, Erben oder Ehepaaren. Dabei sind es weniger die Miteigentümer selbst, als die von jenen beauftragten Rechtsanwälten, die den Schritt zur Aufhebung der Gemeinschaft empfehlen. Jeder Miteigentümer hat jederzeit das Recht die Zwangsversteigerung Mehr lesen... →