32) Wo muss man einen Vollstreckungsschutz beantragen?
Der Antrag auf Vollstreckungsschutz muss bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Hierfür gibt es im §765a ZPO ein eigenes Mittel, um jederzeit in einem laufenden Zwangsversteigerungsverfahren einen Vollstreckungsschutz beantragen zu können. Das bedeutet, dass Sie sowohl am Anfang des Verfahrens, als auch nach einem Versteigerungstermin diesen Schutz beantragen können. Während dieser Antrag am Anfang des Verfahrens häufig vom Gericht als ein Antrag nach §30a ZVG interpretiert wird, ist der Antrag am Ende des Verfahrens das letzte Mittel, um die Versteigerung zu stoppen. Der Vollstreckungsschutzantrag nach Mehr lesen... →