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Ranggrundsatz und einstweilige Einstellung in der ZV

Inhaltsverzeichnis: Welche Auswirkungen haben nun diese Ränge auf Ihr Zwangsversteigerungsverfahren? Die einstweilige Einstellung durch den Antrag nach § 74a ZVG Die Möglichkeit das Verfahren nach § 30 ZVG einzustellen Ein sehr wichtiger Grundsatz im Zwangsversteigerungsverfahren ist der Ranggrundsatz. Dieser regelt, dass nicht jeder Ihrer Gläubiger eine prozentual gleiche Quote auf seine Forderung erhält. Ich beziehe mich hierbei auf die Gläubiger, die in dem Grundbuch Ihrer Immobilie eingetragen sind. Hier geht es einzig darum, wer den besseren Rang hat. Denn der bessere Rang wird zuerst aus Mehr lesen... →