Tag Archives: § 30 ZVG

Stoppen des Versteigerungstermins: Fehler bei Veröffentlichung und Zustellung

Inhaltsverzeichnis: Die Voraussetzungen für den Versteigerungstermin in der Zwangsversteigerung Wann muss der Versteigerungstermin veröffentlicht werden? Gut für Sie: fehlerhafte Terminsbestimmung des Versteigerungstermins Die Bezeichnung Ihres Grundstücks Die korrekte Angabe von Zeit und Ort des Versteigerungstermins Die Angabe der Versteigerungsart Anmeldung von Rechten Wo wird der Versteigerungstermin bekannt gemacht? Hilfe durch das Amtsgericht: fehlerhafte Zustellung kann Ihr Haus retten Abschließende Ratschläge Der Versteigerungstermin stellt das Ende eines mehrjährigen Zwangsversteigerungsverfahrens dar. Sie haben viele fehlgeschlagene Umfinanzierungsversuche unternommen und viele falsche Versprechen zu hören bekommen. Wenn alle Versuche, Mehr lesen... →

Ranggrundsatz und einstweilige Einstellung in der ZV

Inhaltsverzeichnis: Welche Auswirkungen haben nun diese Ränge auf Ihr Zwangsversteigerungsverfahren? Die einstweilige Einstellung durch den Antrag nach § 74a ZVG Die Möglichkeit das Verfahren nach § 30 ZVG einzustellen Ein sehr wichtiger Grundsatz im Zwangsversteigerungsverfahren ist der Ranggrundsatz. Dieser regelt, dass nicht jeder Ihrer Gläubiger eine prozentual gleiche Quote auf seine Forderung erhält. Ich beziehe mich hierbei auf die Gläubiger, die in dem Grundbuch Ihrer Immobilie eingetragen sind. Hier geht es einzig darum, wer den besseren Rang hat. Denn der bessere Rang wird zuerst aus Mehr lesen... →