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Vollstreckungsschutzantrag Zwangsversteigerung: Die letzte Rettung (§ 765a ZPO)

Vollstreckungsschutzantrag Zwangsversteigerung: Die letzte Rettung (§ 765a ZPO) Vollstreckungsschutz Zwangsversteigerung – wenn die Versteigerung unmittelbar droht, kann der Antrag nach § 765a ZPO in Extremfällen die letzte Rettung sein. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wann der Antrag Aussicht auf Erfolg hat, welche Nachweise nötig sind und wie Sie taktisch klug vorgehen. Inhaltsverzeichnis Was bedeutet Vollstreckungsschutzantrag im Zwangsversteigerungsverfahren? Wann der Antrag nach § 765a ZPO wirklich möglich ist So stellen Sie den Vollstreckungsschutzantrag richtig: Schritt für Schritt Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden Welche Mehr lesen... →

35) Wann wiederholt sich eine Zwangsversteigerung?

Das Wiederholen eines Zwangsversteigerungstermins im Sinne der Frage ist nicht möglich. Es kann jedoch ein weiterer Termin angesetzt werden. Wann Sie nun diesen erwarten können, bestimmt sich nach dem Ende des vorherigen Termins. Ist dieser Termin wegen dem Unterschreiten der Bietgrenzen vom Amtsgericht eingestellt, also der 50% oder der 70%-Grenze, richtet sich der zeitliche Ablauf ganz nach der Tätigkeit des Amtsgerichts. Das Amtsgericht ist dazu angehalten einen neuen Termin in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten neu anzusetzen. Dabei dürfen die drei Monate nicht Mehr lesen... →

32) Wo muss man einen Vollstreckungsschutz beantragen?

Der Antrag auf Vollstreckungsschutz muss bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Hierfür gibt es im §765a ZPO ein eigenes Mittel, um jederzeit in einem laufenden Zwangsversteigerungsverfahren einen Vollstreckungsschutz beantragen zu können. Das bedeutet, dass Sie sowohl am Anfang des Verfahrens, als auch nach einem Versteigerungstermin diesen Schutz beantragen können. Während dieser Antrag am Anfang des Verfahrens häufig vom Gericht als ein Antrag nach §30a ZVG interpretiert wird, ist der Antrag am Ende des Verfahrens das letzte Mittel, um die Versteigerung zu stoppen. Der Vollstreckungsschutzantrag nach Mehr lesen... →

29) Was sind die Folgen der Aufhebung eines Zwangsversteigerungstermins?

Sobald im Gerichtsschaukasten und im Internet bei den einschlägigen Versteigerungsportalen der Satz „Der Termin wurde aufgehoben“ erscheint, bedeutet das in aller Regel Freude in den Gesichtern der Betroffenen und Zornesröte in den Gesichtern der Gläubiger. Das Gericht hebt einen Zwangsversteigerungstermin in folgenden Fällen auf: a) bei einstweiliger Einstellung des Verfahrens nach §30 ZVG. b) bei einstweiliger Einstellung des Verfahrens nach §765a ZPO. c) bei einem vom Gericht erkannten Formfehler im Prozessablauf. d) bei vollständiger Einstellung des Verfahrens nach §75 ZVG. Bei allen genannten Punkten ist Mehr lesen... →

22) Ist eine Zwangsversteigerung 2 Wochen vor dem Termin abzuwenden?

Das Gute vorweg: Ja, das ist möglich. Jedoch sinkt die Wahrscheinlichkeit auf ein gutes Ende mit jedem Tag den ein Versteigerungstermin näher rückt. Dementsprechend ungünstig stehen Ihre Chancen 14 Tage vor einem Versteigerungstermin. Eine wichtige Voraussetzung zur Abwendung liegt darin, dass Sie die finanziellen Mittel besitzen um die Chancen zu ergreifen, die sich bieten. Ich gebe Ihnen die erfolgversprechendsten Möglichkeiten an die Hand. Doch wie bereits erwähnt stehen Ihre Aussichten nicht gut, und so möchte ich ihnen auch anführen, aus welchen Gründen ein Misserfolg eintreten Mehr lesen... →