29) Was sind die Folgen der Aufhebung eines Zwangsversteigerungstermins?
Sobald im Gerichtsschaukasten und im Internet bei den einschlägigen Versteigerungsportalen der Satz „Der Termin wurde aufgehoben“ erscheint, bedeutet das in aller Regel Freude in den Gesichtern der Betroffenen und Zornesröte in den Gesichtern der Gläubiger. Das Gericht hebt einen Zwangsversteigerungstermin in folgenden Fällen auf: a) bei einstweiliger Einstellung des Verfahrens nach §30 ZVG. b) bei einstweiliger Einstellung des Verfahrens nach §765a ZPO. c) bei einem vom Gericht erkannten Formfehler im Prozessablauf. d) bei vollständiger Einstellung des Verfahrens nach §75 ZVG. Bei allen genannten Punkten ist Mehr lesen... →