Beitrag zuletzt aktualisiert am: 22. November 2025 durch Jan Brendel
Einige Bankgebühren sind unzulässig!
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Kreditnehmern gestärkt. Bislang mussten Darlehensnehmer die Kosten der Bonitätsprüfung vor Kreditzusage aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Bank war bislang aber so „freundlich“ diese Kosten vorzufinanzieren und auf die Darlehenslaufzeit umzulegen.
Die Richter haben dieser Praxis nun Einhalt geboten. Da es ein ureigenes Interesse der Banken ist, die Werthaltigkeit des zukünftigen Investments in einen Darlehensnehmer zu prüfen, dürfen eben diese Kosten nicht auf den Verbraucher umgelegt werden.
Es wird von den Banken keine gesonderte Leistung vollbracht, sondern unter anderem eine gesetzliche Verpflichtung erfüllt.
Da im Falle eine Zwangsversteigerung ein Immobiliendarlehen unfreiwillig und vorzeitig beendet wird, ist dieses Urteil für meine Arbeit und meine Leser hochinteressant.
Gerade weil die Kreditinstitute die Betroffenen einer Zwangsversteigerung mit enorm hohen Vorfälligkeitsentschädigungsforderungen geisseln, könnte in der Zukunft ein Teil dieser Kosten durch dieses Urteil abgemildert werden.
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Wertvolle Informationen können aus dem Artikel der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entnommen werden:
http://www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte
Jan Brendel ist seit 16 Jahren im Zwangsversteigerungsmarkt tätig. Er ist Referent/Dozent für den deutschen Anwaltsverein und den IVD zu den Themen Zwangsversteigerungs-Recht und Zwangsversteigerungen. Er ist Autor zweier Ratgeber zum Thema Zwangsversteigerungen für Betroffene und ist bekannt aus dem WDR und DeutschlandFunk.



