12) Ist es rechtens, wenn mein Zwangsverwalter mit meinen Gläubigern telefoniert?

Eine interessante Frage kommt auf, wenn man sich als betroffener Immobilienbesitzer fragt, ob es eigentlich rechtens ist, dass der Zwangsverwalter in regem Kontakt mit dem oder den Gläubigern steht. Die Frage taucht häufig auf, wenn man den Zwangsverwalter auf seine Pflicht hinweist das Grundstück in einen wirtschaftlich verwertbaren Zustand zu bringen oder wenn es um die Gewinnung neuer Mieter geht. Denn in beiden Fällen ist der Zwangsverwalter angehalten bei seinem Auftraggeber, dem Gericht, einen Kostenvorschuss anzufordern, den der Gläubiger dann leisten soll. So mancher Immobilieneigentümer Mehr lesen... →

11) Ist während des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Modernisierung möglich?

Diese Frage betrifft den §74a ZVG. Landläufig geht man davon aus, dass wenn der Verkehrswert Ihrer Immobilie einmal festgesetzt ist, nichts mehr daran geändert werden kann. Allerdings ist eine Modernisierung Ihrer Immobilie ein Ausnahmetatbestand, der das Gericht dazu bewegen kann, eine erneute Bewertung Ihrer Immobilie zu veranlassen. Generell gilt: Sobald sich Änderungen an der Immobilie ergeben, die zeitlich nach der rechtskräftigen Wertfestsetzung durch Beschluss geschehen, ist eine Prüfung durch das Gericht gerechtfertigt. Wenn Sie also Modernisierungen durchführen, die den Wert Ihrer Immobilie erheblich steigern, haben Mehr lesen... →

10) Kann man eine Zwangsversteigerung absagen?

Eine Zwangsversteigerung lässt sich im Grunde nicht absagen, allenfalls verschieben. Doch es kommt schon vor, dass Versteigerungstermine um wenige Tagen oder Wochen verschoben werden, da der beauftragte Anwalt verhindert ist oder wenn man selbst, ausgerechnet am Tag der Versteigerung, krank ist. Doch es liegt einzig im Ermessen des Gerichts, ob es den Versteigerungstermin verschiebt.Somit bleiben nur 2 Möglichkeiten: 1.) Die Zwangsversteigerung einstweilig einstellen 2.) Die Zwangsversteigerung voll und ganz aufheben Beides liegt zum großen Teil in den Händen Ihrer Gläubiger und kann nur geringfügig von Mehr lesen... →

9) Was tun, wenn das Zwangsversteigerungsgebot zu niedrig ausfällt?

Ein zu niedriges Gebot kann sich dahingehend für Sie auswirken, dass entweder das Gericht oder Ihre Gläubiger das Verfahren einstweilen einstellen. Es kommt allerdings auch vor, dass sich die Gläubiger mit dem niedrigen Gebot begnügen und den Zuschlag erteilen wollen. Häufig wird sich für diese Entscheidung etwas Zeit gelassen und um einen eigenen Zuschlagsverkündungstermin gebeten. Falls also solch ein niedriges Gebot vorliegt und Ihre Gläubiger sich beraten, ob diesem zugestimmt werden soll, können Sie durch eine gute Verhandlung und zahlungskräftige Argumente dem Zuschlag entgegenwirken. Doch Mehr lesen... →

8) Bis wann ist eine Zwangsversteigerung abwendbar?

Die Frage bis wann man eine Zwangsversteigerung erfolgreich abgewendet kann, ist stark von den eigenen finanziellen Möglichkeiten abhängig. Ich selbst habe es bei Aktion Neuanfang erlebt, dass nur wenige Stunden vor dem Versteigerungstermin eine Einigung erzielt und die Zwangsversteigerung aufgehoben wurde. Somit lässt sich anhand der mir vorliegenden Fakten sagen: Bis kurz vor dem Versteigerungstermin lässt sich eine Zwangsversteigerung noch abwenden. Nun muss noch etwas detaillierter ausgearbeitet werden, was mit der Abwendung gemeint sein kann: Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung Aufhebung der Zwangsversteigerung durch Rücknahme der Mehr lesen... →

7) Ist eine Beschwerde gegen die Festsetzung eines Versteigerungstermins möglich?

Gegen die Festsetzung des Versteigerungstermins ist kein eigener Widerspruch oder eine Beschwerde gegeben. Sobald das Gericht den Verkehrswert durch einen Beschluss festgelegt hat, ist der Weg für die Terminierung frei. Sie müssen spätestens 6 Wochen vor dem eigentlichen Termin benachrichtigt werden, wann und wo dieser Termin abgehalten wird. Jetzt sind Ihre Handlungsoptionen sehr begrenzt. Genau genommen gibt es nur noch 3 Möglichkeiten, um die Durchführung des Termins noch zu verhindern: Sie gehen mit einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Versteigerung vor. Sie stellen einen Vollstreckungsschutzantrag nach § Mehr lesen... →

6) Ist es möglich bei einer abgelegten Vermögensauskunft die Zwangsversteigerung einzuleiten?

Die Abgabe einer Vermögensauskunft ruft nicht direkt eine Zwangsversteigerung hervor. Mit einer Vermögensauskunft geben Sie Ihren Gläubigern Ihre Vermögenswerte preis. Wenn man so will, erfährt ein Gläubiger, der keine Grundschuld bei Ihrer Immobilie eingetragen hat, durch diese Auskunft, dass Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen. Es kann also sein, dass nach der Abgabe der Vermögensauskunft, früher eidesstattliche Versicherung genannt, ein Gläubiger aufgrund eines Vollstreckungsbescheides die Zwangsversteigerung einleitet, da er erst durch die Vermögensabgabe von Ihrem Grundbesitz erfährt. In der Regel ist dies jedoch nicht sonderlich Mehr lesen... →