Der Zwangsversteigerungsantrag

Inhaltsverzeichnis:

  1. Pflichtangaben im Zwangsversteigerungsantrag
  2. Beizufügende Urkunden im Zwangsversteigerungsantrag
  3. Private Gläubiger setzen Sie mit dem Zwangsversteigerungsantrag unter Druck

Sobald Sie als Schuldner Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und mehrere Mahnstufen erfolglos verstrichen sind, wird man sich auf der Gläubigerseite Gedanken machen, ob eine Zwangsversteigerung beantragt werden soll. (Dieser Artikel knüpft an dem Vorgänger über die Voraussetzungen einer Zwangsversteigerung gegen Sie an.)

Doch welche Angaben müssen überhaupt in einem Vollstreckungsantrag enthalten sein, damit das Gericht diesem stattgibt?

 

Pflichtangaben im Zwangsversteigerungsantrag

Die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie erfolgt nicht von Amts wegen, sondern einer Ihrer Gläubiger muss einen Antrag hierfür stellen. Dem Antrag sind folgende Informationen einzufügen:

  • Das Grundstück muss so detailliert genannt werden, dass es im Grundbuch gefunden werden kann.
  • Sie als Eigentümer müssen genau genannt werden, damit das Amtsgericht Ihre Identität mit den Angaben im Grundbuch vergleichen kann.
  • Der Anspruch Ihres Gläubigers, muss nach Hauptsumme, Zinsen und Kosten genau aufgegliedert sein. Zudem muss Ihr Gläubiger darlegen, ob er aus einem dinglichen oder einem persönlichen Recht vollstrecken will.

Generell ist eine Vollstreckung aus einem persönlichen Recht ungünstig, denn häufig sind viele Grundschulden in das Grundbuch eingetragen und alle gehen, bei der Auszahlung des Versteigerungserlöses, diesem persönlichen Recht vor. Das persönliche Recht erwirkt sich ein Gläubiger durch eine titulierte Forderung. (z.B. Vollstreckungsbescheid)

Sobald zwei weitere Nachweise erbracht sind, kann die Zwangsversteigerung gegen Sie beantragt werden:

  • die genaue Bezeichnung des Vollstreckungstitels und
  • der Nachweis, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für ihn besteht. (was stets der Fall ist)

Beizufügende Urkunden im Zwangsversteigerungsantrag

Ihr Gläubiger muss alle Urkunden hinzufügen, die für eine Vollstreckung durch das Gericht notwendig sind. (Einige davon kennen Sie schon aus dem 1. Artikel der Artikelserie: Die Zwangsversteigerung erklärt)

  • Der Vollstreckungstitel mit Klausel
  • Bei einem Kreditverkauf von einer zur anderen Bank muss die neue Bank dem Gericht nachweisen, dass sie die Berechtigung hat Sie überhaupt versteigern zu dürfen.
  • Die Bank muss nachweisen, dass Ihnen die vollstreckbare Urkunde zugestellt worden ist.
  • Das Zeugnis des Grundbuchamts
  • Eine gültige Vollmacht des Antragstellers zur allgemeinen Vertretung im Zwangsversteigerungsverfahren. (Haben Sie schon einmal daran gedacht, nachzufragen, ob der Zwangsversteigerungsantrag überhaupt von einem Mitarbeiter oder einem Rechtsanwalt gestellt wurde, der dafür bevollmächtigt war?)

 

Private Gläubiger setzen Sie mit dem Zwangsversteigerungsantrag unter Druck

Gerade wenn ein Gläubiger nur aus einem Vollstreckungsbescheid versteigern will, kann er Sie durch den offiziellen Zwangsversteigerungsantrag gehörig unter Druck setzen. Man denkt sich, dass Sie wegen einer vergleichsweisen kleinen Schuld von z.B. 5.000,00 € Ihr Haus im Wert von 200.000,00 € nicht riskieren wollen. Und sehr oft liegen Ihre Gläubiger damit richtig. Sie sind panisch bereit alles dafür zu tun, damit der Horror wieder gestoppt wird.

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  • Ihre aktuelle Situation:*Wo stehen Sie jetzt?
    Mein Kredit wurde gekündigt
    Meine Versteigerung ist nun angeordnet
    Der Gutachter wurde vom Gericht bestimmt
    Der Gutachter war bereits da
    Mein Versteigerungs-termin ist jetzt bald
    Mein erster Termin ist vorüber
    0

Bleibt dieser Gläubiger ein Einzelfall, sollten Sie tatsächlich die Lösung herbeiführen. Sind aber mehrere Gläubiger zu erwarten, die eine titulierte Forderung gegen Sie erwirken, ist dieses Vorgehen ungünstig. Dann ist eine Verhandlung mit allen weiteren, persönlichen Gläubigern deutlich besser. Alle persönlichen Gläubiger bekommen z.B. 30% ihrer Forderung als Vergleichssumme angeboten. Gehen Ihre Gläubiger darauf ein, haben Sie die Katastrophe noch einmal vermieden. Wenn nun aber Ihre Gläubiger das Angebot ausschlagen, sollten Sie nicht den Fehler machen und von Versteigerungsantrag zu Versteigerungsantrag jeden Gläubiger mit der vollen Schuldhöhe zu begleichen. Es wird Ihnen nämlich das Geld ausgehen.

Sie drehen sich im Kreis und Ihre Gläubiger freuen sich, denn bei dem Vorgehen aus einem Vollstreckungsbescheid gilt: wer zuerst kommt, kassiert zuerst.

Wenn Ihnen langsam die Reserven ausgehen und keine Umschuldung gelingt, wird früher oder später Ihre Hausbank der Zwangsversteigerung beitreten. Ihre Hausbank wird, obwohl sie mit Ihnen gesprächsbereit und zuvorkommend ist, im stillen Kämmerlein den Zwangsversteigerungsantrag vorbereiten.

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