Tag Archives: Zwangsversteigerungsverfahren

28) Hebt der Verkauf der Immobilie die Zwangsversteigerung auf?

Die Aufhebung der Zwangsversteigerung ist eine logische Schlussfolgerung der Tatsache, dass Sie Ihre Immobilie rechtzeitig vor einem Termin veräußert haben. Dabei sind Ihre Gläubiger in der Handlungspflicht. Ihre Gläubiger müssen dem Gericht die Aufhebung des Zwangsversteigerungsverfahrens auftragen. Dazu sind die Gläubiger, bei Einigkeit, jederzeit in der Lage. Daraufhin wird vom Gericht die letzte Abrechnung der Gerichtskosten erstellt und den Gläubigern zugestellt. Da die Gläubiger das Geld von Ihnen wiederhaben wollen, liegt es im eigenen Interesse, dass die Zwangsversteigerung aufgehoben wird. Letztendlich wird allerdings auch der Mehr lesen... →

16) Wann kommt es im Zwangsversteigerungsverfahren zu einem 3. Termin?

16) Wann kommt es im Zwangsversteigerungsverfahren zu einem 3. Termin?   Ein dritter Termin ist eher bei baufälligen Immobilien außerhalb von Städten und deren Umland üblich. Dort benötigt es etwas mehr Zeit bis sich ein Käufer findet. So ist es häufig so, dass der erste Termin ergebnislos verstreicht und das Verfahren vom Gericht nach §77 ZVG eingestellt wird. Der folgende Termin wird vor Ende der Bietzeit von dem bestrangig betreibenden Gläubiger nach §30 ZVG eingestellt. Doch auch als Immobilienbesitzer in begehrten Lagen ist es möglich Mehr lesen... →

15) Was bedeutet „ Beschlagnahme bleibt bestehen“?

Diese Nachricht erhalten Sie, wenn Ihr Zwangsversteigerungsverfahren einstweilig eingestellt wurde. Sei es vor oder nach einem Versteigerungstermin. Die Beschlagnahme Ihrer Immobilie und der Zubehörteile wird durch diese Einstellung nicht aufgehoben. Um dies zu verdeutlichten erhalten Sie diesen gerichtlichen Hinweis. Eine Beschlagnahme ist erst am Ende eines Versteigerungsverfahrens aufzuheben. Eine Beschlagnahme wird vollzogen, damit das Grundstück und alle mitbeschlagnahmten Gegenstände eine Art Sondervermögen darstellt. Dieses Sondervermögen wird gebildet, damit Ihre Gläubiger vor einer unerlaubten Verfügung Ihrerseits, wie Zerstörung, Verkauf, Diebstahl oder Beschädigung, geschützt ist. Was bedeutet Mehr lesen... →

11) Ist während des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Modernisierung möglich?

Diese Frage betrifft den §74a ZVG. Landläufig geht man davon aus, dass wenn der Verkehrswert Ihrer Immobilie einmal festgesetzt ist, nichts mehr daran geändert werden kann. Allerdings ist eine Modernisierung Ihrer Immobilie ein Ausnahmetatbestand, der das Gericht dazu bewegen kann, eine erneute Bewertung Ihrer Immobilie zu veranlassen. Generell gilt: Sobald sich Änderungen an der Immobilie ergeben, die zeitlich nach der rechtskräftigen Wertfestsetzung durch Beschluss geschehen, ist eine Prüfung durch das Gericht gerechtfertigt. Wenn Sie also Modernisierungen durchführen, die den Wert Ihrer Immobilie erheblich steigern, haben Mehr lesen... →

2) Wie gestaltet man einen Einspruch gegen Zwangsversteigerungsverfahren?

Einen Einspruch gegen Ihr Zwangsversteigerungsverfahren können Sie auf zwei Wegen gestalten: Einmal erhalten Sie zu Beginn der Zwangsversteigerung die Möglichkeit das Verfahren mit einem Antrag nach § 30a ZVG für 6 Monate einstellen zu lassen, um die Situation mit Ihren Gläubigern zu klären. Diesen Antrag nach §30 a ZVG können Sie bei jedem neuen Gläubiger, der in Ihr Zwangsversteigerungsverfahren eintritt auch neu stellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie mehr als einen Gläubiger in Ihrem Grundbuch stehen haben. So können Sie mit jedem Gläubiger Mehr lesen... →