Tag Archives: Zuschlagsverkündungstermin

9) Was tun, wenn das Zwangsversteigerungsgebot zu niedrig ausfällt?

Ein zu niedriges Gebot kann sich dahingehend für Sie auswirken, dass entweder das Gericht oder Ihre Gläubiger das Verfahren einstweilen einstellen. Es kommt allerdings auch vor, dass sich die Gläubiger mit dem niedrigen Gebot begnügen und den Zuschlag erteilen wollen. Häufig wird sich für diese Entscheidung etwas Zeit gelassen und um einen eigenen Zuschlagsverkündungstermin gebeten. Falls also solch ein niedriges Gebot vorliegt und Ihre Gläubiger sich beraten, ob diesem zugestimmt werden soll, können Sie durch eine gute Verhandlung und zahlungskräftige Argumente dem Zuschlag entgegenwirken. Doch Mehr lesen... →