Tag Archives: Vollstreckungsschutzantrag

32) Wo muss man einen Vollstreckungsschutz beantragen?

Der Antrag auf Vollstreckungsschutz muss bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Hierfür gibt es im §765a ZPO ein eigenes Mittel, um jederzeit in einem laufenden Zwangsversteigerungsverfahren einen Vollstreckungsschutz beantragen zu können. Das bedeutet, dass Sie sowohl am Anfang des Verfahrens, als auch nach einem Versteigerungstermin diesen Schutz beantragen können. Während dieser Antrag am Anfang des Verfahrens häufig vom Gericht als ein Antrag nach §30a ZVG interpretiert wird, ist der Antrag am Ende des Verfahrens das letzte Mittel, um die Versteigerung zu stoppen. Der Vollstreckungsschutzantrag nach Mehr lesen... →

22) Ist eine Zwangsversteigerung 2 Wochen vor dem Termin abzuwenden?

Das Gute vorweg: Ja, das ist möglich. Jedoch sinkt die Wahrscheinlichkeit auf ein gutes Ende mit jedem Tag den ein Versteigerungstermin näher rückt. Dementsprechend ungünstig stehen Ihre Chancen 14 Tage vor einem Versteigerungstermin. Eine wichtige Voraussetzung zur Abwendung liegt darin, dass Sie die finanziellen Mittel besitzen um die Chancen zu ergreifen, die sich bieten. Ich gebe Ihnen die erfolgversprechendsten Möglichkeiten an die Hand. Doch wie bereits erwähnt stehen Ihre Aussichten nicht gut, und so möchte ich ihnen auch anführen, aus welchen Gründen ein Misserfolg eintreten Mehr lesen... →

Die Allzweckwaffe in der ZV: der Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO

Inhaltsverzeichnis: Wie setzen Sie den Vollstreckungsschutzantrag ein? Wie sieht nun die konkrete Gefahr für Leib und Leben im Vollstreckungsschutzantrag aus? Mangelhafte Begründung des Vollstreckungsschutzantrags führt zur Ablehnung Ausreichende Begründung für einen erfolgreichen Vollstreckungsschutzantrag Was bedeutet der Vollstreckungsschutz für meinen Versteigerungstermin? Wie wird das Gericht bei einem Vollstreckungsschutzantrag reagieren? Kostenlose, juristische Prüfung, ob Ihr Antrag auf Vollstreckungsschutz Erfolg haben kann! Kurz vor dem Versteigerungstermin sind die Handlungsoptionen für Sie als Betroffene im Grunde aufgebraucht. Wenn keine gravierenden, formellen Verfahrensfehler aufgetreten sind, sind Ihnen die Hände gebunden. Mehr lesen... →