Tag Archives: Fortsetzungsbeschluss

35) Wann wiederholt sich eine Zwangsversteigerung?

Das Wiederholen eines Zwangsversteigerungstermins im Sinne der Frage ist nicht möglich. Es kann jedoch ein weiterer Termin angesetzt werden. Wann Sie nun diesen erwarten können, bestimmt sich nach dem Ende des vorherigen Termins. Ist dieser Termin wegen dem Unterschreiten der Bietgrenzen vom Amtsgericht eingestellt, also der 50% oder der 70%-Grenze, richtet sich der zeitliche Ablauf ganz nach der Tätigkeit des Amtsgerichts. Das Amtsgericht ist dazu angehalten einen neuen Termin in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten neu anzusetzen. Dabei dürfen die drei Monate nicht Mehr lesen... →

3) Was tun, wenn man den Brief der Zwangsversteigerung nicht erhalten hat?

Es ist ein heikles Thema, wenn gerichtliche Post nicht zuverlässig zugestellt wird. Es besteht für das Gericht stets die Gefahr, dass über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand alle Prozessschritte noch einmal von vorne getätigt werden müssen. Gerade bei Beschlüssen, wie dem Anordnungsbeschluss oder dem Fortsetzungsbeschluss, muss eine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt sein, da Sie sonst im späteren Versteigerungstermin die Möglichkeit haben einen eventuell erteilten Zuschlag dadurch anzufechten. Wie erfolgt nun eine ordnungsgemäße Zustellung? Die Zustellung erfolgt über gelbe Briefe und wird von einem Mehr lesen... →