Tag Archives: Einstellung des Zwangsversteigerungstermins

35) Wann wiederholt sich eine Zwangsversteigerung?

Das Wiederholen eines Zwangsversteigerungstermins im Sinne der Frage ist nicht möglich. Es kann jedoch ein weiterer Termin angesetzt werden. Wann Sie nun diesen erwarten können, bestimmt sich nach dem Ende des vorherigen Termins. Ist dieser Termin wegen dem Unterschreiten der Bietgrenzen vom Amtsgericht eingestellt, also der 50% oder der 70%-Grenze, richtet sich der zeitliche Ablauf ganz nach der Tätigkeit des Amtsgerichts. Das Amtsgericht ist dazu angehalten einen neuen Termin in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten neu anzusetzen. Dabei dürfen die drei Monate nicht Mehr lesen... →