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37) Wie lange kann ich das Immobiliengutachten zur Zwangsversteigerung anfechten?

Anfechten können Sie ein Gutachten immer, es bleibt die Frage offen, ob man Ihnen Gehör schenkt. Nach §74a ZVG können Sie alle wertrelevanten Änderungen an Ihrer Immobilie auch nach einem gültigen Beschluss über den Verkehrswert noch vortragen. Das Gericht übergibt Ihren Schriftsatz dem Sachverständigen zur Stellungnahme. Wenn man Ihnen Recht gibt und die Wertänderung erheblich ist, wird der Verkehrswert korrigiert. Doch damit ist diese Frage nicht im Sinne des Fragestellers beantwortet. Die Frage zielt mehr auf die eigentliche Phase der Gutachtenerstellung ab. In Frage 34 Mehr lesen... →