Tag Archives: 30 ZVG

7) Ist eine Beschwerde gegen die Festsetzung eines Versteigerungstermins möglich?

Gegen die Festsetzung des Versteigerungstermins ist kein eigener Widerspruch oder eine Beschwerde gegeben. Sobald das Gericht den Verkehrswert durch einen Beschluss festgelegt hat, ist der Weg für die Terminierung frei. Sie müssen spätestens 6 Wochen vor dem eigentlichen Termin benachrichtigt werden, wann und wo dieser Termin abgehalten wird. Jetzt sind Ihre Handlungsoptionen sehr begrenzt. Genau genommen gibt es nur noch 3 Möglichkeiten, um die Durchführung des Termins noch zu verhindern: Sie gehen mit einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Versteigerung vor. Sie stellen einen Vollstreckungsschutzantrag nach § Mehr lesen... →

2) Wie gestaltet man einen Einspruch gegen Zwangsversteigerungsverfahren?

Einen Einspruch gegen Ihr Zwangsversteigerungsverfahren können Sie auf zwei Wegen gestalten: Einmal erhalten Sie zu Beginn der Zwangsversteigerung die Möglichkeit das Verfahren mit einem Antrag nach § 30a ZVG für 6 Monate einstellen zu lassen, um die Situation mit Ihren Gläubigern zu klären. Diesen Antrag nach §30 a ZVG können Sie bei jedem neuen Gläubiger, der in Ihr Zwangsversteigerungsverfahren eintritt auch neu stellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie mehr als einen Gläubiger in Ihrem Grundbuch stehen haben. So können Sie mit jedem Gläubiger Mehr lesen... →