Tag Archives: §77 ZVG

35) Wann wiederholt sich eine Zwangsversteigerung?

Das Wiederholen eines Zwangsversteigerungstermins im Sinne der Frage ist nicht möglich. Es kann jedoch ein weiterer Termin angesetzt werden. Wann Sie nun diesen erwarten können, bestimmt sich nach dem Ende des vorherigen Termins. Ist dieser Termin wegen dem Unterschreiten der Bietgrenzen vom Amtsgericht eingestellt, also der 50% oder der 70%-Grenze, richtet sich der zeitliche Ablauf ganz nach der Tätigkeit des Amtsgerichts. Das Amtsgericht ist dazu angehalten einen neuen Termin in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten neu anzusetzen. Dabei dürfen die drei Monate nicht Mehr lesen... →

25) Wie oft kann ein Haus nach Paragraph 77 ZVG zwangsversteigert werden?

Der Paragraph 77 im Zwangsversteigerungsgesetz besagt, dass das Gericht einen Zwangsversteigerungstermin, der ohne gültige Gebote geblieben ist, nach ebendiesem Paragraphen beenden kann. Das Ergebnis ist eine einstweilige Einstellung und das Warten auf den Fortsetzungsantrag des betreibenden Gläubigers. Dies innerhalb einer Zeitspanne von maximal 6 Monaten. Erfolgt der Fortsetzungsantrag nicht, so wird das Verfahren vollständig aufgehoben. Das Gericht kann, nachdem es einmal nach §77 ZVG eingestellt hat auch ein zweites Mal nach diesem Paragraphen einstellen. Das bedeutet, wenn auch in einem zweiten Termin keine gültigen Gebote Mehr lesen... →