Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Zwangsversteigerung

Inhaltsverzeichnis:

  1. Vorfälligkeitsentschädigungen sind bei der Zwangsversteigerung nicht erlaubt!
  2. So wirkt sich die Vorfälligkeitsentschädigung auf Ihre Schuldsumme aus
  3. Das bedeutet die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie Ihr Haus verlieren
  4. Wichtiges Urteil zur rechtlichen Gegenwehr gegen die Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigungen sind bei der Zwangsversteigerung nicht erlaubt!

Es ist bei der Bank, die Sie in die Zwangsversteigerung geschickt hat, immer noch üblich, zusätzlichen Schaden anzurichten, indem Ihnen eine enorm hohe Summe an Vorfälligkeitsentschädigung aufgebürdet wird.

So wirkt sich die Vorfälligkeitsentschädigung auf Ihre Schuldsumme aus

In der Praxis sieht das dann für Sie meistens so aus: Sie haben 15 Jahre lang zuverlässig Ihr Darlehen bedient. Da Sie noch aus einer Zeit kommen, wo die Baufinanzierungszinsen um die 5% lagen, haben Sie Ihr Darlehen mit 1% Tilgung p.a. abgetragen.

Sie haben also zum Zeitpunkt der Kreditkündigung etwa 22,5 % Ihres Darlehens bezahlt. Durch die Kreditkündigung Ihrer Bank und die Vorfälligkeitsentschädigung werden Sie um einige Jahre zurückgeworfen und haben in meinem Beispiel nur noch 15% des Darlehens bezahlt.

Ihre Bank hat die entgangenen Gewinne, der nächsten 5 Jahre bis zum Ende Ihrer Zinsbindungsfrist einfach auf den offenen Kreditbetrag draufgepackt. Selbstverständlich kommen noch Verzugszinsen oberndrauf und je nachdem, wie lange nun Ihr Versteigerungsverfahren andauert, wird Ihr Schuldsaldo so aussehen, als wenn Sie in den ganzen Jahren nur 10% der Schuld getilgt hätten.

Das bedeutet die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie Ihr Haus verlieren

Bei einem Versteigerungstermin, worin durchschnittlich 70% des Wertes Ihrer Immobilie an Versteigerungserlös erwartet werden kann, gehen Sie anschließend noch mit einem Schuldenberg hinaus.

Ich kann gar nicht aufzählen, wie häufig sich die Betroffenen darüber in Rage geredet haben. Schließlich hat die Bank den Kredit gekündigt, warum solle nun dafür auch noch eine zusätzliche Strafe gezahlt werden.

Das Problem ist, dass Sie als Zwangsversteigerungs-Betroffener vor Gericht selten Gehör finden. Alle Abläufe sind formal ausgerichtet und Widerworte werden nur selten aufgefasst. (Das Amtsgericht ist für derlei Einwendungen nicht die richtige Adresse)

Vollstreckungsschutz: das sollten Sie jetzt wissen!
  • Ihre aktuelle Situation:*Wo stehen Sie jetzt?
    Mein Kredit wurde gekündigt
    Meine Versteigerung ist nun angeordnet
    Der Gutachter wurde vom Gericht bestimmt
    Der Gutachter war bereits da
    Mein Versteigerungs-termin ist jetzt bald
    Mein erster Termin ist vorüber
    0

Wichtiges Urteil zur rechtlichen Gegenwehr gegen die Vorfälligkeitsentschädigung

Der BGH hat verlautbaren lassen, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung in Bezug auf eine vorausgegangene Kreditkündigung inkl. Zwangsversteigerung nicht rechtens ist.

XI ZR 512/11

Der BGH erläuterte in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens  schon am 15.01.2013, dass nach der Kündigung eines Immobiliendarlehens der Schadensersatz auf 2,5 % – Punkte über dem Basiszinssatz beschränkt ist. Eine zusätzliche Vorfälligkeitsentschädigung dürfe nicht verlangt werden.

Das bedeutet für Sie als Betroffene: einen Teil der enormen Kosten einer Zwangsversteigerung können Sie sich ersparen!

In der Praxis ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass sich Ihre Bank auf stur stellt und auf diese Entschädigung beharrt. Das ist ähnlich wie bei der Klagewelle mit den Widerrufsklauseln der Verträge – auch dort haben die Banken getestet, ob die Kläger nicht klein bei geben, wenn man nur lang genug prozessiert.

Solang die Bank die Zwangsversteigerung betreibt, hat sie natürlich ein gutes Druckmittel – denn bis Sie die Klage gewonnen haben, ist Ihre Immobilie bereits versteigert.

Sie müssen also das Wissen aus dem hier beschriebenen Urteil zum richtigen Zeitpunkt einsetzen. Nachdem Ihre Immobilie gerettet ist.

Gemeinsam mit den Strategien und Hinweisen aus meinem Ratgeber zur Hilfe aus der Zwangsversteigerung, können Sie also gute Chancen haben, nicht nur Ihre Immobilie zu retten, sondern Sie bekommen auch noch Geld von Ihrer Bank zurück.

Schreiben Sie mir eine Email, falls auf Ihrer Endabrechnung eine Vorfälligkeitsentschädigung enthalten ist.

(Das Urteil können Sie hier nachlesen: Bundesgerichtshof)