33) Welche Rechte hat der Immobilieneigentümer während der Zwangsverwaltung?

Sobald der Gläubiger die Zwangsverwaltung Ihres Grundstücks anordnet, übernimmt ein gerichtlich bestellter Verwalter die Bewirtschaftung Ihrer Immobilie. Diesen Verwalter können Sie sich als Ihren Vermieter vorstellen.

Das ist er im Falle eines Mehrfamilienobjektes tatsächlich. Denn falls Sie Mieter in Ihrem Objekt haben, ist ab sofort der Zwangsverwalter derjenige, welcher sich deren Problemen annehmen muss. Dafür zieht er aber auch die Mieten ein. Falls Sie also einen Teil Ihres Lebensunterhalts aus den Mieten bestritten haben, haben Sie ab sofort ein Problem. Ihre Gläubiger wollen über den Zwangsverwalter ihren Anteil daran. Davon abgezogen werden nur die Kosten der Zwangsverwaltung der restliche Betrag geht vollständig an die Gläubiger.

Als Eigentümer des Grundstücks steht Ihnen und Ihren im Haushalt lebenden Familienangehörigen ein Wohnrecht zu. Das bedeutet, dass man von Ihnen keine Miete bzw. Nutzungsentschädigung verlangen kann. Sie wohnen also kostenlos. Allerdings werden Sie vom Zwangsverwalter aufgefordert die Nebenkosten zu tragen. Das bedeutet, dass der Verwalter die Müll- und Wassergebühren, die Grundsteuer und die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung einfordern kann.

Falls Sie diese Beträge nicht bezahlen, begeben Sie sich in eine gefährliche Situation. Denn dann haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit Sie nach §25 ZVG aus der Immobilie räumen zu lassen. Und so günstigen Lebensraum wie in Ihrer Immobilie werden Sie so schnell nicht finden. Also tun Sie sich den Gefallen und bezahlen die Nebenkosten.

Bei allen anderen Räumlichkeiten die nicht mehr zu Ihren eigentlichen Wohnräumen gehören, wie z.B. Büro- oder Gewerberäume, werden Sie als regulärer Mieter angesehen. Sie können diese Räume nutzen, wenn Sie eine Miete bezahlen.

Eine wichtige Information gibt es noch. Viele Betroffene schreiben mich an und monieren, dass der Zwangsverwalter keine Mieter sucht und Ihnen somit finanziell Schaden zu fügt. Dabei haben Sie durchaus die Berechtigung selbst Mieter zu suchen und für das Objekt zu gewinnen. Den Mietvertrag darf allerdings nur der Zwangsverwalter abschließen. Sollte Ihr Zwangsverwalter untätig bleiben, reichen Sie den Mietvertrag hochoffiziell über das Gericht beim Zwangsverwalter ein. Damit machen Sie Ihren Willen deutlich und zeigen klar das Fehlverhalten des Zwangsverwalters auf.